Seit Ende November 2024 liegt nunmehr ein Rechtsgutachten vor, aus dem sich die Rahmenbedingungen für die Einrichtung eines gastronomischen Betriebes für das Stavenhagenhaus ergeben. Die Bezirksversammlung hatte zuvor beschlossen, Akteneinsicht zu nehmen, um ein vollständiges Bild des bisherigen Ablaufes zu bekommen.
Hieraus ergeben sich weitere zu klärende Punkte. Unter anderem ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage die Ausschreibung für den gastronomischen Betrieb im Mai Juni 2023 erstellt und veröffentlicht wurde und aufgrund welcher Aktenbestandteile die Kleinen Anfragen der CDU aus 2023 (Drucksachen 21-4507, 21-4546, 21-4558, 21-4558.2, 21-4558.3) beantwortet wurden.
Dazu fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
-
Wurden sämtliche Aktenbestandteile einschließlich aller Kommunikation (schriftlich oder elektronisch) zur Einsicht bereitgestellt, insbesondere für den Zeitraum vor November 2023?
-
Auf welcher Grundlage wurde bei Vorbereitung der Ausschreibung für die Gastronomie die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung verneint, obwohl die Baugenehmigung aus den 60er Jahren ausdrücklich nur die Diele als Gastraum für die Versorgung von Veranstaltungen vorsah?
(siehe auch Kl. Anfrage der CDU v. 12.06.2023 Antwort auf Frage 4.c)
-
Wer hat die Frage der Erforderlichkeit einer Baugenehmigung seinerzeit im Bezirksamt geprüft? Wurde diese Entscheidungsfindung dokumentiert? Wenn ja, warum fehlt sie in den Akten, die zur Einsicht aufbereitet wurden? Wenn nein, warum nicht
-
Wurde für die Beantwortung der Frage und der Vorbereitung der Ausschreibung die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes beteiligt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
-
Ist das Bezirksamt immer noch der Meinung, dass eine Baugenehmigung abweichend vom Ergebnis des Rechtsgutachtens für einen gastronomischen Betrieb im Stavenhagenhaus nicht erforderlich ist? Wenn ja, warum? Wenn nein: Sieht das Bezirksamt aus heutiger Sicht Versäumnisse bei der Vorbereitung der Ausschreibung?
-
Nach dem Inhalt des Gutachtens wurde durch den Betrieb des Cafés ein baurechtswidriger Zustand herbeigeführt. Wurde diesbezüglich ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach § 76 HBauO eingeleitet? Wenn nein warum nicht? Wenn ja, wurde in dem Verfahren die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung geprüft oder eine Nutzungsuntersagung angeordnet?
-
Welche Kosten sind dem Bezirksamt durch Schadenersatz an die Pächterin und Verfahrenskosten bis heute entstanden?
-
Aus welchem Haushaltstitel wurden die Kosten beglichen gem. Frage 7 beglichen?
-
Welche Schritte wurden bisher eingeleitet, um zu einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des gastronomischen Betriebes als Grundlage und Voraussetzung für eine erneute Ausschreibung der Gastronomie zu gelangen?