Fuhrpark für Behördenparkplätze im Bezirk Nord
Mit der Antwort auf die kleine Anfrage zu Ausnahmegenehmigungen von Behördenparkplätzen (Drucksache 21-4282.1 vom 21.03.20219) wurde uns mitgeteilt, dass das Bezirksamt Nord keinen eigenen Fuhrpark vorhält und aktuell einen Fuhrpark noch in 2023 plane mit dem Ziel, dass ab 2024 keine Dienstfahrten mit privaten KFZ mehr nötig seien und dadurch Ausnahme-genehmigungen reduziert würden.
Es stellt sich für uns nunmehr die Frage an welchem Standort dieser Fuhrpark geplant wird?
Wird der Fuhrpark bis ca. 2026 für die Mitarbeitenden um das Kundenzentrum Lenhartzstraße, Kümmelstraße mit dem Technischen Rathaus geplant (Eppendorf) oder ab 2026 für Beschäftigten am Neubau Wiesendamm, Poppenhusenstraße (Barmbek) oder in Langenhorn?
Tiefgaragenparkplätze stehen am Standort Barmbek-Wiesendamm nur in geringer Anzahl zur Verfügung. Daher vertritt die Bezirksamtsleitung die sogenannte Fußverkehrsstrategie. Es wird davon ausgegangen, dass die ca. 700 Mitarbeitenden mit dem Umzug nach Barmbek das private KFZ stehen lassen und das Fahrrad oder den HVV nutzen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Antwort der Verwaltung:
Am Hauptstandort in Eppendorf.
Annahme Fuhrpark am Standort Eppendorf
Antwort der Verwaltung:
Bis zum Umzug des Hauptstandorts an den Wiesendamm 30 in der Lehnhartzstraße 28, 20249 Hamburg
Antwort der Verwaltung:
Das Gesundheitsamt wird weiterhin in der Eppendorfer Landstraße 59 sitzen, nach derzeitiger Planung 90 Mitarbeitende.
a) Welche Kriterien werden bei der Verteilung Beschäftigten der zusätzlichen Parkplätze zugrunde gelegt?
Antwort der Verwaltung:
Bezüglich Mobilitätsangeboten für dienstliche Zwecke des Gesundheitsamts haben die Planungen noch nicht begonnen.
Annahme Fuhrpark am Standort Barmbek
Antwort der Verwaltung:
Nach aktuellem Planungsstand werden Dienstfahrräder am zukünftigen neuen Hauptstandort des Bezirksamtes am Wiesendamm 30 in Fahrradräumen im EG des Riegels und in der Tiefgarage abgestellt. Zur Unterbringung von Dienst-PKW werden dem zukünftigen Bedarf entsprechend Stellplätze in der Tiefgarage im Wiesendamm 30 durch das Bezirksamt angemietet.
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 6 und 7:
Es werden keine Parkplätze am Wiesendamm 30 durch das Bezirksamt zur Weitervermietung an Mitarbeitende angemietet, ausgenommen von Stellplätzen für Mitarbeitende, die aufgrund einer Behinderung auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind.
Wenn ja, wie viele Tiefengaragenparkplätze sind vorhanden?
a) Wie viele davon sind bereits vermietet? (Bitte nach Anzahl- und Prozentangabe)
Antwort der Verwaltung:
Gemäß aktuellem Planungsstand werden in der Tiefgarage am Wiesendamm 30 etwa 70 PKW Stellplätze entstehen. Zur Vermietung kann das Bezirksamt keine Auskunft geben, hierfür ist die Sprinkenhof GmbH zuständig.
Antwort der Verwaltung:
Es sind rd. 345 Fahrradabstellplätze im Außenraum sowie in Fahrradräumen im Erdgeschoss des Riegels und in der Tiefgarage geplant.
500 m Regel um das Bezirksamt
Antwort der Verwaltung:
Zuständigkeitshalber wäre die Anfrage an den Landesbetrieb Verkehr zu richten.
Michael Werner-Boelz 08.05.2023
Bezirksamtsleitung
Keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.