21-4418

Fuhrpark für Behördenparkplätze im Bezirk Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Mit der Antwort auf die kleine Anfrage zu Ausnahmegenehmigungen von Behördenparkplätzen (Drucksache 21-4282.1 vom 21.03.20219) wurde uns mitgeteilt, dass das Bezirksamt Nord keinen eigenen Fuhrpark vorhält und aktuell einen Fuhrpark noch in 2023 plane mit dem Ziel, dass ab 2024 keine Dienstfahrten mit privaten KFZ mehr nötig seien und dadurch Ausnahme-genehmigungen reduziert würden.

Es stellt sich für uns nunmehr die Frage an welchem Standort dieser Fuhrpark geplant wird?

Wird der Fuhrpark bis ca. 2026 für die Mitarbeitenden um das Kundenzentrum Lenhartzstraße, Kümmelstraße mit dem Technischen Rathaus geplant (Eppendorf) oder ab 2026 für Beschäftigten am Neubau Wiesendamm, Poppenhusenstraße (Barmbek) oder in Langenhorn?

Tiefgaragenparkplätze stehen am Standort Barmbek-Wiesendamm nur in geringer Anzahl zur Verfügung. Daher vertritt die Bezirksamtsleitung die sogenannte Fußverkehrsstrategie. Es wird davon ausgegangen, dass die ca. 700 Mitarbeitenden mit dem Umzug nach Barmbek das private KFZ stehen lassen und das Fahrrad oder den HVV nutzen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

 

  1. An welchem Standort wird der noch in 2023 geplante Fuhrpark entstehen?

 

Antwort der Verwaltung:

Am Hauptstandort in Eppendorf.

 

 

 

Annahme Fuhrpark am Standort Eppendorf

 

 

  1. Wo soll der Fuhrpark in Eppendorf entstehen? (Bitte um Angabe der Straße und dem genauen Standort)

 

Antwort der Verwaltung:

Bis zum Umzug des Hauptstandorts an den Wiesendamm 30 in der Lehnhartzstraße 28, 20249 Hamburg

 

 

  1. Wie viele Beschäftigte verbleiben am Standort Eppendorf nach dem geplanten Umzug zum Neubau Wiesendamm (Barmbek) in ca. 2026?

 

Antwort der Verwaltung:

Das Gesundheitsamt wird weiterhin in der Eppendorfer Landstraße 59 sitzen, nach derzeitiger Planung 90 Mitarbeitende. 

 

 

  1. Wie viele Parkplätze sind für Behördenmitarbeiter, incl. Nutzfahrzeuge, an diesem Standort geplant?

a)      Welche Kriterien werden bei der Verteilung Beschäftigten der zusätzlichen Parkplätze zugrunde gelegt?

 

Antwort der Verwaltung:

Bezüglich  Mobilitätsangeboten für dienstliche Zwecke des Gesundheitsamts haben die Planungen noch nicht begonnen.

 

 

 

Annahme Fuhrpark am Standort Barmbek

 

  1. Wo soll der Fuhrpark am Standort Barmbek entstehen? (Bitte um Angabe der Straße und dem genauen Standort)

 

Antwort der Verwaltung:

Nach aktuellem Planungsstand werden Dienstfahrräder am zukünftigen neuen Hauptstandort des Bezirksamtes am Wiesendamm 30 in Fahrradräumen im EG des Riegels und in der Tiefgarage abgestellt. Zur Unterbringung von Dienst-PKW werden dem zukünftigen Bedarf entsprechend Stellplätze in der Tiefgarage im Wiesendamm 30 durch das Bezirksamt angemietet.

 

 

  1. Wie hoch wird der Bedarf an Behördenparkplätzen bei geplant ca. 700 Behördenmitarbeiter geschätzt? (Bitte nach Anzahl- und Prozentangabe)

 

  1. Wie viele Parkplätze sind für Behördenmitarbeitende, incl. Nutzfahrzeuge, geplant?

 

Antwort der Verwaltung zu den Fragen 6 und 7:

Es werden keine Parkplätze am Wiesendamm 30 durch das Bezirksamt zur Weitervermietung an Mitarbeitende angemietet, ausgenommen von Stellplätzen für Mitarbeitende, die aufgrund einer Behinderung auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind.

 

 

  1. Sind Tiefgaragenparkplätze am Standort Wiesendamm (Barmbek) vorhanden?

            Wenn ja, wie viele Tiefengaragenparkplätze sind vorhanden?

a)      Wie viele davon sind bereits vermietet? (Bitte nach Anzahl- und Prozentangabe)

 

 

Antwort der Verwaltung:

Gemäß aktuellem Planungsstand werden in der Tiefgarage am Wiesendamm 30 etwa 70 PKW Stellplätze entstehen. Zur Vermietung kann das Bezirksamt keine Auskunft geben, hierfür ist die Sprinkenhof GmbH zuständig.

 

 

 

  1. Wie viele Fahrradabstellplätze wurden berücksichtigt und sind diese überdacht?

 

Antwort der Verwaltung:

Es sind rd. 345 Fahrradabstellplätze im Außenraum sowie in Fahrradräumen im Erdgeschoss des Riegels und in der Tiefgarage geplant.

 

 

500 m Regel um das Bezirksamt

 

  1. Woran erkennt der Landesbetrieb Verkehr die ausgelegten Sonderausweise und dass die 500 m Regel eingehalten wird?

 

Antwort der Verwaltung:

Zuständigkeitshalber wäre die Anfrage an den Landesbetrieb Verkehr zu richten.

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz        08.05.2023

Bezirksamtsleitung

 

 

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