Für mehr Sicherheit und Sauberkeit in Hamburg-Nord - Bezirklichen Ordnungsdienst wieder einführen
Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 11.04.2019 Bezirksversammlung Ö 6.11
Im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Vier-Säulen-Modells (Parkraumüberwachung, Ordnungswidrigkeiten-Management, Zentrales Anliegenmanagement, Stärkung der Kooperation mit der Polizei) wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) aufgrund eines Beschlusses des SPD-Senats am 1. Januar 2014 aufgelöst.
In der Folge ist der Hundekontrolldienst (zentral beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelt) für das gesamte Hamburger Stadtgebiet zuständig und überbezirklich im Einsatz. Das OWI-Management wird durch das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) koordiniert. Das Zentrale Anliegenmanagement wurde beim Bezirksamt Wandsbek angesiedelt.
Seither werden Ordnungswidrigkeiten in den Bezirken nur noch in sehr deutlich reduziertem Umfang verfolgt. Dies gilt u.a. für das Thema Wildplakatieren, das in den letzten Jahren stark zugenommen hat, aber auch für andere Bereiche wie Verstöße gegen die Grünanlagenverordnung. Die jetzige Situation hat bereits die Bezirksversammlung Altona veranlasst, in ihrer Sitzung am 26. April 2018 auf Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:
„1. Senat und Bürgerschaft werden aufgefordert, im Zuge der Haushaltsberatungen 2019/20 Mittel in ausreichender Höhe bereitzustellen, die den Bezirken die Wiedereinführung eines eigenen Ordnungsdienstes mindestens in vormaligem Umfang ermöglichen.
2. Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, im Kreise ihrer sechs Kollegen aktiv für einen gemeinsamen diesbezüglichen Vorstoß aller Bezirke zu werben.“
Nur ein dezentral organisierter Bezirklicher Ordnungsdienst ist in der Lage, die Ordnungsbehörden durch eine gute Zusammenarbeit zu entlasten und die derzeit bestehenden Vollzugsdefizite zu beheben, um so einer zunehmenden Verwahrlosung Einhalt zu gebieten und auch das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung zu stärken.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge daher beschließen:
1.) Die Bezirksversammlung spricht sich für die Wiedereinrichtung eines Bezirklichen Ordnungsdienstes aus.
2.) Die Bezirksversammlung bittet den kommissarischen Herrn Bezirksamtsleiter sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, zu prüfen, inwieweit ein Ordnungsdienst wieder eingerichtet werden kann und welche Kosten hierfür zu veranschlagen sind.
3.) Die Bezirksversammlung wird über die Ergebnisse der Prüfung unterrichtet
Dr. Andreas Schott Stefan Baumann
Fraktionsvorsitzender
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