21-2618

Freizeit und Sport in der Nachbarschaft: Wasserwege im Bezirk wohnortnah und umweltverträglich zugänglich machen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.09.2021
Ö 12.1
16.09.2021
Sachverhalt


Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2021 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„ Die Bezirksverwaltung wird beauftragt,

 

  1. geeignete Einsetzpunkte (Uferbefestigung/Steg/öffentliche Zuwegung)  zusammen mit grundlegenden Verhaltensregeln für die Nutzung der Alster und der Kanäle zentral und leicht auffindbar als vom Bezirk ausgewiesenen Einsetzpunkte verfügbar zu machen (z.B. auf der Website des Bezirks)

 

  1. zu prüfen, welche vorhandene privaten Einsetzpunkte gegebenenfalls öffentlich zugänglich gemacht werden können (z.B. auf dem Gelände von Wassersportvereinen) und entsprechende Verhandlungen mit den Eigentümern zu führen

 

  1. in Zusammenhang mit den Wassersportvereinen und der Wasserschutzpolizei zu prüfen, welche Inhalte zur Verbreitung auf Infotafeln geeignet sind und an welchen Stellen diese aufgestellt werden können.

 

  1. sich um die Finanzierung weiterer Einsetzpunkte zu bemühen.“

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Der Bezirk Hamburg Nord verfügt mit der Alster und ihren Kanälen über eine Vielzahl von für Freizeitsportler attraktiven Wasserflächen. Neben den etablierten Vereinen und Bootsverleihen nutzen immer mehr Menschen dafür auch eigene Sportgeräte, vor allem das sogenannte Stand-up-Paddeling erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dies ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen epidemiologischen Lage zu begrüßen, da es vielen Menschen im Bezirk ermöglicht, sich wohnortnah und risikoarm an der frischen Luft sportlich zu betätigen.

Da zum Einsetzen der Sportgeräte überall entlang der Wasserwege flache Uferstellen genutzt werden, können hier empfindliche Böschungen und Ufervegetation beschädigt werden. Zudem sind größere Abschnitte von Wasserwegen vorhanden, die bislang nicht für den direkten Zugang erschlossen sind.

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu Pkt. 1:

 

Die Gewässerkarte der Alster sowie der Flyer von der WSP sind auf der Webseite des Bezirks verlinkt: https://www.hamburg.de/hamburg-nord/freizeit-umwelt/

 

Zu Pkt. 2:

 

Feedback der Wassersportvereine des Bezirkes:

 

Vorgang und Ergebnis:

SR40 hat daraufhin im Juli alle Wassersportvereine des Bezirkes angeschrieben, die mit dem Bezirk einen Nutzungsvertrag über ihre Sportanlage haben (insgesamt 16). Der Rücklauf dazu endete Mitte August mit dem folgenden Ergebnis.

Sämtliche Rückmeldungen waren im Tenor positiv und haben die enorme Bedeutung des Wassersports und der Wassersportvereine in Hamburg umfassend diskutiert. Leider konnte sich aber kein Verein im Ergebnis dessen eine Öffnung seiner Anlage für die Öffentlichkeit vorstellen. Hauptsächliche und von den Vereinen mehrfach angeführte Gründe waren:

  • Der Verein und damit auch der geschäftsführende Vereinsvorstand übernehmen eine Verkehrssicherungspflicht für die Anlagen. Dies ist auch und gerade an den Steganlagen von besonderer Bedeutung, an denen naturgemäß eine höhere Unfallgefahr besteht. Für vereinsfremde Personen können die Vereine diese Verantwortung und etwaige Haftungsansprüche nicht übernehmen. Darüber hinaus decken die entsprechenden Versicherungen zwar Schäden, die den jeweiligen Vereinsmitgliedern widerfahren ab, nicht aber Schäden dritter Personen. Schlimmstenfalls könnte dies zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.
  • Schon heute setzen viele Freizeitsportler im unmittelbaren Umfeld der Vereine Ihre Boote, Boards etc. ins Wasser. Allein dadurch fällt erheblicher Dreck und Müll (z.B. defekte Schlauchboote werden einfach liegen gelassen, Flaschen werden zerschlagen, Mitbringsel einfach weggeschmissen etc.) an, der zum Teil von den Vereinen und seinen Mitgliedern aufräumt wird. Es besteht die Furcht, dass bei einer Öffnung des Geländes für die Öffentlichkeit mit erheblichen Beschädigungen gerechnet werden muss.
  • Einige Vereine verweisen darauf, dass es in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Verein bereits weitere, in Teilen größere Steganlagen gibt, die ein Zuwasserbringen der Wasserfahrzeuge im entsprechenden Alsterabschnitt ohne jede Beschädigung der Ufer erlaubt und demzufolge eine Öffnung ihres Geländes deshalb nicht notwendig sei.
  • Weiter wird argumentiert, dass von rein ehrenamtlich geführten Vereinen ohne Aufsicht vor Ort eine öffentliche Nutzung nicht kontrollierbar und deshalb seinen Mitgliedern nicht zumutbar sei. Dies widerspräche dann z.B. auch den mit dem HSB entwickelten Schutzkonzepten, insbesondere zur Prävention sexualisierter Gewalt im Kontext der regelmäßigen Jugendarbeit. Vor allem dann, wenn man externen Nutzern bei nachvollziehbarem Wunsch nach Zugang zu Toiletten und Umkleiden, das Vereinsgebäude öffnet, welches parallel von Mitgliedern genutzt wird und offen steht.
  • Und last but not least wird die oft limitierte Stegkapazität angeführt. Die Vereine haben zum Teil sehr viele und sehr lange Boote, deren Nutzung der begrenzten Steganlagen schon im Vorfeld hohe Koordination in und zwischen den Trainingsgruppen erfordert. Wenn dazu noch vereinsfremde Nutzer kommen würden, würde das für oft großen und unnötigen Frust sowohl bei den Gästen als auch unseren Mitgliedern sorgen.

 

Abschließend müssen wir feststellen, dass sich kein Verein derzeit in der Lage sieht, die Idee einer Öffnung für die Öffentlichkeit umzusetzen. Im Folgenden die Übersicht der angefragten Vereine und die Dokumentation der Rückläufe.

 

Nr.

Verein

Antwort

1

Alstereck, Verein für Wassersport (VfW Alstereck)

Nein

29.07.21 per HKV Telefonat

2

Oberalster - Verein für Wassersport e.V. (Oberalster VfW)

Nein

29.07.21 per HKV Telefonat

3

Ruder-Club Dresdenia e.V.

Nein

31.07.21 per E-Mail

4

Hanseat-Verein für Wassersport e.V. Hamburg (Hanseat VfW)

Nein

11.08.21 per E-Mail

5

Alster-Ruderverein Hanseat von 1925

Nein

11.08.21 per E-Mail

6

Verein für Leibesübungen Hamburg von 1893 e.V.

Nein

27.07.21 im Meeting

7

Uhlenhorster Sport-Club "Paloma" von 1909 e.V. (UHC Paloma)

Nein

29.07.21 per HKV Telefonat

8

Akademischer Ruderverein Alania  zu Hamburg e.V.

-

keine Antwort

9

Ruderverein An den Teichwiesen

Nein

11.08.21 per E-Mail

10

Ruderverein Wandsbek                 

Nein

08.08. per E-Mail

11

Angler-Interessen-Gemeinschaft von 1962 e.V.

-

keine Antwort

12

Wassersportverein Overfreunde Hamburg e.V.

Nein

26.07.21 per E-Mail

13

Hamburger Ruderinnen Club von 1925 e.V.

Nein

11.08.21 per E-Mail

14

Sportvereinigung Polizei Hamburg 1920

-

keine Antwort

15

Ruder-Club "Protesia" von 1907 e.V.

Nein

11.08.21 per E-Mail

16

Hamburger  Kanu Club e.V.

Nein

29.07.21 per E-Mail

 

Zu Pkt. 3:

 

Öffentliche Infotafeln in Grünanlagen bzw. an oder auf Gewässerflächen (Stegen) sollten eher Mittel der letzten Wahl sein, da diese hohe Kosten für Bau und Unterhaltung auslösen. Wirksamer und zerstörungsresistenter wären Medienkampagnen (mit Verweis auf die beiden o.a. Quellen).

 

Zu Pkt. 4:

 

Voraussetzung für das „Bemühen um eine Finanzierung weiterer Einsetzpunkte‘“ wären strukturelle Überlegungen zur Identifizierung möglicher Standorte und die Aufbereitung entsprechender Informationen. Hierfür fehlen dem Bezirksamt angesichts einer Vielzahl konkreter und durchfinanzierter Projekte und Aufgaben derzeit die erforderlichen Personalkapazitäten um in diesem Jahr zu einem Ergebnis zu kommen.

 

Soweit diese Daten erfasst und ausgewertet sind, wären standortgenau die Zuständigkeiten und Realisierungsträger zu klären, die örtliche Planungsaufgabe zu präzisieren. Nachfolgend könnte dann die Suche nach einer Finanzierung beginnen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz