Fortschreibung des bezirklichen Radverkehrskonzepts hier: Beantwortung Stellungnahme zum Entwurf des Bezirksroutenkonzepts (Drs. 21-4900)
In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 11. Oktober 2023 hat das Bezirksamt den Entwurf für ein neues bezirkliches Radverkehrskonzept vorgestellt. In der Sitzung selbst sowie einer nachgereichten Stellungnahme (Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023, Drs. 21-4900) wurden von Seiten der Politik Anmerkungen und Änderungswünsche gegeben. Teils wurden diese Anmerkungen bereits im Abschlussbericht integriert, der dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit dieser Drucksache werden darüber hinaus Antworten auf einzelne Punkte der Stellungnahme gegeben.
zu Punkt 2 (Berücksichtigung von Straßen mit Kopfsteinpflaster):
Im Rahmen der Bearbeitung des Konzepts wurden für jeden Abschnitt einer geplanten Bezirksroute zukünftige potenzielle Ausbauzustände und Radverkehrsführungen definiert. Da es gerade im Nebenflächennetz viele Fahrbahnen mit Kopfsteinpflaster gibt, wo Radfahrende im Mischverkehr gemeinsam mit dem motorisierten Individualverkehr auf der Fahrbahn geführt werden sollen, wurde Kontakt zum Denkmalschutzamt aufgenommen, um über einen eventuellen Schutzstatus von Kopfsteinpflaster und denkbare Ausbaumöglichkeiten zu sprechen. Gerade Kopfsteinpflaster in Fahrbahnen ist für den Fahrkomfort für Radfahrende ungeeignet und für eine Bezirksroute nicht zu empfehlen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Rückmeldungen des Denkmalschutzamtes wurden im Abschlussbericht berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand wird in keinem Fall eine Routenverlegung als notwendig erachtet. Eine finale Prüfung der Denkmalschutzbelange und möglicher Kompromisse ist der detaillierten Straßenplanung vorbehalten.
zu Punkt 3 (zusätzliche Ausbauvorschläge für die Freizeitroute 12):
Bei der Auswertung der Routenvarianten fiel die Entscheidung nicht auf die Freizeitroute 12. Aufgrund von geringen Ausbaupotenzialen (teils Ausgleichsfläche) und schwer vermeidbaren Konfliktsituationen wird von der Ausweisung einer Bezirksroute auf der Freizeitroute 12 abgesehen, weshalb auf Höhe des Krohnstiegs auf die Variante C gewechselt wird (Langenhorner Chaussee, Alsterkrugchaussee).
zu Punkt 4 (alternative Querungsmöglichkeit Krohnstieg):
Damit Radfahrende zukünftig den sehr stark befahrenen Krohnstieg verkehrssicher und ohne Probleme überqueren können, wird eine signalisierte Querung über den Krohnstieg als erforderlich gesehen. Die konkrete bauliche Ausgestaltung, auch im Zusammenhang mit dem naheliegenden Knotenpunkt zur Langenhorner Chaussee, kann erst in der künftigen detaillierten Straßenplanung erarbeitet werden.
zu Punkt 5 (Aufnahme der Relation Frickestraße):
Die vorgeschlagene Abzweigung der Bezirksroute II in Richtung UKE (Kümmellstraße-Frickestraße) wird inhaltlich als zielführend angesehen. Da dann aber der Routencharakter der Bezirksroute II verloren ginge, wird sie separat als Lückenschluss in das Konzept aufgenommen. Lückenschlüsse sind elementar für die Funktion des Gesamtnetzes und verknüpfen das entwickelte Bezirksroutennetz sinnvoll mit den umliegenden Netzen.
zu Punkt 6 (alternative Routenführung im Bereich Sechslingspforte):
Die Route wurde so angepasst, dass im Bereich Mundsburger Damm von Variante B auf A gewechselt wird. Die Weiterführung über die Papenhuder Straße oder ein früherer Wechsel auf die Straße Schwanenwik für eine Umfahrung des Mundsburger Damms wurde geprüft und aufgrund nicht intuitiver Streckenführung, zusätzlicher Querungsbedarfe (doppelte Querung Schwanenwik/Hohenfelder Bucht) und geringerer Direktheit als nicht empfehlenswert befunden. Hier wird die Führung der Vorzugsvariante beibehalten.
zu Punkt 7 (Umsetzung Stadtparkgutachten in der Hindenburgstraße):
Die Hindenburgstraße ist eine Hauptverkehrsstraße und liegt in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Die BVM hat den Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bereits mit der Überplanung der Hindenburgstraße beauftragt. Hier werden derzeit mögliche Varianten für die Führung der unterschiedlichen Verkehrsträger geprüft.
zu Punkt 8 (geschützte Radfahrstreifen in der Langenhorner Chaussee):
Nach erneuter Betrachtung der Führungsform für die Langenhorner Chaussee wurde sich dafür entschieden, dass bei einer zukünftigen Überplanung der Langenhorner Chaussee je nach örtlicher Situation sowohl Radfahrstreifen als auch geschützte Radfahrstreifen vorgesehen werden sollen, da aufgrund des vorhandenen Querschnitts voraussichtlich kein durchgehender geschützter Radfahrstreifen umgesetzt werden kann.
zu Punkt 9 (Umsetzung Fahrradstraße im Poelchaukamp):
Beim Abschlussbericht zum bezirklichen Radverkehrskonzept handelt es sich um eine konzeptionelle Ebene mit der Definition von Ausbauvorschlägen und Empfehlungen für die mögliche Ausgestaltung des jeweiligen Straßenraumes. Eine detaillierte Skizzierung von möglichen Querungssituationen oder Führungen ist auf dieser Ebene nicht vorgesehen. Dies wird erst im Rahmen einer zukünftigen konkreten Straßenplanung betrachtet.
zu Punkt 10 (Ausbauvorschlag Querung Tarpen):
Siehe hierzu auch Antwort zu Punkt 9. Im Abschlussbericht wird für diesen Bereich die Einrichtung einer signalisierten Querung vorgesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz