21-1215

Förderung des Non-Food Einzelhandels und der Gastronomie in Hamburg-Nord
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.06.2020
Sachverhalt

 

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in Hamburg dramatisch. Die Wirtschaftsleistung geht 2020 deutlich zurück. Die Rezession wird weitaus stärker ausfallen als in der Finanzkrise 2008/2009 und wir derzeit wahrnehmen. Mit erheblichen Arbeitsplatz- und Wohlstandsverlusten sowie Mindereinnahmen des Staates ist daher zu rechnen. Das gilt auch für Hamburg-Nord.

 

Durch die Krise geraten kleinere Mittelständler, der Non-Food Einzelhandel, die Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe, wie z.B. Kosmetiksalons sowie die Kreativwirtschaft und Kulturschaffende in große finanzielle Schwierigkeiten, die im schlimmsten Fall bis zur Insolvenz führen können. Beispielsweise führt die Auflage, für gastronomische Betriebe die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen einzuhalten dazu, dass nicht so viele Gäste wie üblich bewirtet werden können. Weitere Umsatzausfälle sind zu befürchten. Darüber hinaus lohnt sich der Betrieb bei halber Auslastung nicht mehr, weil bestimmte Gemeinkosten bei Öffnung des Restaurants unabhängig von der Auslastung anfallen und den Betrieb bei unterdurchschnittlicher Auslastung unrentabel machen.

 

Die Einrichtung von finanziellen staatlichen Schutzschirmen für Unternehmen ist wichtig und richtig. Unternehmer wollen aber vor allem durch eigene Leistung und Kreativität Erfolg erzielen. Um das Ziel, die Funktionstüchtigkeit unserer Einzelhändler und Gastronomen auf Grundlage des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft schnellstmöglich wiederherzustellen, sollte die Bezirksverwaltung die ihr obliegenden Rahmenbedingungen für Gewerbetreibende so unbürokratisch wie möglich gestalten und Ihnen somit – immer unter Berücksichtigung und Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen – regulativen Ballast abnehmen, um Chancen für die Kompensation der Corona-bedingten Ausfälle zu ermöglichen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

 

  1. zu prüfen, welche für das Jahr 2020 noch geplanten Bauvorhaben im öffentlichen Raum, die die Erreichbarkeit von Nahversorgungszentren wie z.B. die Fuhlsbüttler Straße, Langenhorn-Markt, Erdkampsweg oder die Papenhuder Straße beeinträchtigen könnten, in das Jahr 2021 verschoben werden können.
  2. sich bei der zuständigen Behörde der FHH dafür einzusetzen, dass vorerst bis Ende 2020 die Parkraumbewirtschaftung im Umfelde von Einkaufszentren, z.B. Hamburger Meile, und Nahversorgungszentren, wie z.B. Mühlenkamp oder Eppendorfer Baum, werktags von 15:00 Uhr und am Samstag ganztägig ausgesetzt und das Parken somit kostenfrei wird.
  3. gastronomischen Betrieben die Möglichkeiten der erweiterten Nutzung von Flächen für die Außengastronomie – anliegende abends geschlossene Geschäfte, Gehwege, Parkbuchten – in den Sommermonaten anzubieten und auf Antrag unbürokratisch und kostenfrei zu genehmigen.
  4. interessierten Gastronomen eine Erweiterung der Außengastronomie um eine Stunde auf 23.00 Uhr in der Woche und 24.00 Uhr am Wochenende zu gestatten.
  5. die Aussetzung von Gebühren, über die der Bezirk verfügen kann, für Einzelhandel und Gastronomie für 2020 zu veranlassen.
  6. sich in Abstimmung mit den anderen Bezirken und der Stadt Hamburg dafür einzusetzen, den ursprünglich für den 05. April 2020 geplanten verkaufsoffenen Sonntag zu einem geeigneten Zeitpunkt nachzuholen.

 

 

Dr. Andreas Schott      Matthias Busold

Fraktionsvorsitzender      Stefan Baumann