Förderfonds Bezirke Stellungnahme der Finanzbehörde
Letzte Beratung: 19.06.2025 Bezirksversammlung Ö 5.2
Die bezirklichen Politikmittel sind ein wichtiges Unterstützungsinstrument nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für viele wichtige Institutionen im Bezirk. Aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre sowie der stark gestiegenen Energiekosten können aus den begrenzten Mitteln die Anträge leider nur noch in einem kleineren Umfang unterstützt werden. Hinzu kommt, dass die Mittelausschüttung an die Anzahl der genehmigten Bauanträge gekoppelt ist. Die Anträge sind allerdings aufgrund der gestiegenen Baukosten deutlich zurückgegangen. Der Einfluss auf die Anzahl der Baugenehmigungen im Bezirk ist durch die Bezirksversammlung nur in geringem Umfang z.B. durch Ausweisung neuer Wohngebiete bzw. höhere Bebauung in Bebauungsplänen beeinflussbar. Dies wurde durch die Bezirksversammlung Altona auch bereits mehrfach gegenüber dem Senat dargestellt und die damit verbundenen Probleme hingewiesen.
Der Senat hat hierauf auch bereits mit der Erhöhung der Förderung pro genehmigtem Bauantrag für Wohnungen auf 350 Euro reagiert und den Bezirken im letzten Jahr trotz nicht Erfüllung der Zielzahlen (1.500 Wohnungen für Hamburg-Nord) die volle Förderung ausgezahlt. Die Krise in der Baubranche ist im letzten Jahr allerdings nicht abgeklungen. So konnten die Bezirke auch im letzten Jahr ihre Zielzahlen nicht erreichen. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzierung der Politikmittel über diesen Weg nicht mehr sinnvoll ist.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die für Finanzen und Bezirke zuständige Behörde wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten,
Für die SPD-Fraktion: Tina Winter, Silvia Schmidt, Frederic Artus
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Katharina Schwarz
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:
2023 haben auch die Bezirksämter einen deutlichen Rückgang an Wohnungsbauanträgen gemerkt. Dies hatten sie jedoch nicht zu verantworten, sondern es war einem Rückgang der Bautätigkeit insgesamt geschuldet. Dies ändert aber nichts an der Notwendigkeit, dass die Bezirksversammlungen Initiativen, Vereine, Verbände, Projekte usw. unterstützen, um das Leben im Bezirk für die Menschen besser zu machen und ggf. auch integrativ zu wirken. Eine Einbuße bei diesen Mitteln, die außerhalb der Einflusssphäre der Bezirksämter und Bezirksversammlungen liegt, wurde dahervermieden:
Im Jahr 2024 wurde daher bei der Abschlusszahlung auf eine Verrechnung mit Unterzahlungen aufgrund der Abschläge vom Jahresanfang verzichtet. Die im Einzelplan 3.2 „BWFGB“, Aufgabenbereich 298 „Bezirksverwaltung“ sowie Produktgruppe 298.90 „ZP Zentrale Bezirksmittel“, zentral veranschlagten Ermächtigungen des Förderfonds Bezirke wurden aktuell im März 2025 wie im Vertrag für Hamburg - Wohnungsbau vereinbart, anhand der Planzahlen die für sie vorgesehenen Mittel ohne Abschläge ausgekehrt.
Der neue Senat möchte das Bündnis für das Wohnen erneuern; ein wichtiger Baustein dafür ist auch der Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau. Zuletzt wurde der Vertrag von den Bezirksamtsleitungen, den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen sowie dem Senat, einschließlich der Präsides der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, der Finanzbehörde, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Behörde für Wirtschaft und Innovation unterzeichnet.
Eine mögliche Neugestaltung der Auszahlungsmodalitäten des Förderfonds Bezirke wird insbesondere unter Berücksichtigung der Ausgestaltung der Neuauflage des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ mit der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu prüfen sein, in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und der für Bezirke zuständigen Behörde.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
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