21-5328.1.1

Fahrradstellplätze an der Hamburger Straße 200 einrichten - Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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02.09.2024
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung

am 15.04.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei Enthaltung der CDU-Fraktion einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass im Bereich vor der Hamburger Straße 200 mindestens vier Fahrradbügel eingebaut werden. Dafür sollen die Nebenflächen im nahen Umfeld geprüft werden. Falls keine passenden Flächen gefunden werden, kann zur Einrichtung der Fahrradbügel auch der Parkstreifen vor der Hamburger Straße 200 in Anspruch genommen werden.

Begründung:
Die Verbesserung der Radwege führt auf der Hamburger Straße zu einer deutlichen Zunahme des Radverkehrs. Auf Höhe der Hamburger Straße 200 befinden sich ein Waschsalon, ein Fahrradladen, ein sehr gut frequentierter Postshop und ein Discounter. Fahrradstellplätze sind in der näheren Umgebung nicht ausreichend vorhanden.

Es besteht ein großer Bedarf an Fahrradstellplätzen, insbesondere morgens und zur Feierabendzeit. Regelmäßig werden Fahrräder auf dem Gehweg vor den Schaufensterscheiben abgestellt. Das stört die Ladenbesitzer*innen, außerdem fehlt dann Platz zur Anlieferung und für Fußnger*innen. Lieferwagen halten regelmäßig zum Be- und Entladen auf der rechten Fahrspur, wenn die Ladezone vor dem Discounter besetzt ist. Rad- und Lieferverkehr kommen sich so in die Quere.

hrend für den Autoverkehr durch die Ladezone eine Möglichkeit für kurzzeitiges Parken gegeben ist, fehlt eine solche für den Radverkehr. Durch die Einrichtung von Fahrradstellplätzen vor der Hamburger Straße 200 kann die konfliktreiche Situation verbessert werden.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord nimmt wie folgt Stellung:

Der Fachbereich Tiefbau stimmt der Aussage in der o.g. Drucksache zu, dass im Bereich Hamburger Straße 200 zu wenige Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen, und ist bestrebt, hier durch die Aufstellung von Radbügeln im öffentlichen Raum Abhilfe zu schaffen.

Die Breite der Nebenflächen (Rad- und Gehweg) reicht in diesem Bereich nicht für die Aufstellung von Radbügeln aus. Daher soll die Nutzung des heutigen Parkstreifens geprüft werden, bei dem eine bauliche Erweiterung der Nebenfläche erforderlich ist, um eine ausreichende Abgrenzung gegenüber dem fließenden Verkehr sicherzustellen. Hierzu könnte beispielsweise eine Erweiterung des vorgezogenen Bereichs vorgenommen werden, auf der sich der Parkscheinautomat befindet. Prüfung und Planung werden in das laufende Programms zur Aufstellung von Radbügeln aufgenommen, allerdings ist die Maßnahme voraussichtlich aufwändiger als das gewöhnliche Aufstellen von Radbügeln, weshalb die Umsetzung möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Darüber hinaus wurde mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vereinbart, eine mögliche Ergänzung von Radbügeln in die laufende Planung der ad-hoc-Maßnahme am nördlich angrenzenden Knotenpunkt (Weidestraße-Dehnhaide etc.) aufzunehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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