20-6830

Ersatzzahlungen für Baumfällungen – Transparenz über die Mittelverwendung
Gemeinsamer Alternativantrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion zu Drs. 20-6747

gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.04.2019
Sachverhalt

 

Der Schutz von Bäumen hat in Hamburg einen hohen Stellenwert – gleich, ob sie an Straßen, in Grünanlagen oder auf Privatgrund stehen. Eine Baumschutzverordnung regelt klar, in welchen Fällen ein Beschnitt oder eine Fällung überhaupt möglich sind. Die Abteilung Naturschutz der Umweltbehörde hat eigens „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ herausgegeben und auf 46 Seiten dokumentiert, wie mit Baumfällungen und damit zusammenhängenden Pflichten umzugehen ist. Dort heißt es:

„Wird eine Baumfällung zugelassen, so soll die zuständige Behörde den Antragsteller in der Regel zu einer Ersatzpflanzung verpflichten. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist ein Ersatz auch durch andere Maßnahmen, wie z.B. der Pflanzung von Hecken, Solitärsträuchern, hochstämmigen Obstbäumen, der Anlage von Obstwiesen (als hochstämmige Obstbäume) oder von Dachbegrünungen (extensiv) zulässig. (…)

Ist die Ersatzpflanzung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich, so soll die zuständige Behörde den Antragsteller zu einer Ersatzzahlung verpflichten. Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für die Finanzierung von Maßnahmen, durch die Werte oder Funktionen des Naturhaushaltes oder des Orts- und Landschaftsbildes hergestellt oder in ihrem Bestand gesichert werden. Die Ersatzzahlung ist vorrangig im von der Bestandsminderung betroffenen Raum zu verwenden.“

Für die Ausführung der Baumschutzverordnung, also die Genehmigung von Fällungen, sind zumeist die Bezirksämter zuständig. Diese legen auch nach oben zitierten Kriterien fest, in welchen Ausnahmefällen auf einen Ersatz vor Ort verzichtet und stattdessen eine Ersatzzahlung gefordert wird.

Aus den erzielten Einnahmen werden Baumpflanzungen, aber auch andere Maßnahmen zur Pflege von Natur und Landschaft finanziert. Bislang wird nicht gezielt und systematisch darüber informiert, wie die Ersatzzahlungen verwendet werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, künftig jährlich dem für Umwelt zuständigen Ausschuss einen Bericht über die Verwendung der Ersatzzahlungen für gefällte Bäume, die nicht nachgepflanzt werden konnten, vorzulegen. Der Bericht soll für das jeweilige Vorjahr folgende Angaben enthalten:

­        Information zu den Ersatzzahlungs-Fällen mit Nennung des Stadtteils und der Straße, Höhe der Summe, Anzahl der zur Fällung genehmigten, monetär abgelösten Bäume;

­        Gesamtsumme Ersatzzahlungen;

­        Auflistung zur Verwendung der Ersatzzahlungen mit Angabe der im Berichtsjahr abgeschlossenen und laufenden Vorhaben, der Örtlichkeit (Stadtteil/Straße), der eingesetzten Mittel und ggf. der Anzahl gepflanzter Bäume, Hecken etc.;

­        Auflistung geplanter Projekte, für die Ersatzzahlungen verwendet werden sollen, mit Angabe der Örtlichkeit (Stadtteil/Straße), einer Schätzung der aufzuwendenden Mittel und ggf. Anzahl zu pflanzender Bäume, Hecken etc.

  1. Erstmals soll der Bericht dem zuständigen Fachausschuss im Jahr 2019 für das Jahr 2018 vorgelegt werden.

 

 

 

r die SPD-Fraktion r die GRÜNE Fraktion
Thomas Domres Michael Werner-Boelz

rg. W. Lewin Christoph Reiffert