21-4846

Erläuterung zu den Ansätzen der Rahmenzuweisungen 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
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08.11.2023
Sachverhalt

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.09.2023 wurde die Verwaltung um Erläuterung in Bezug auf die Erhöhungen der Ansätze seitens der Sozialbehörde und in Bezug auf die Verteilung der Mittel auf die drei Rahmenzuweisungen gebeten.

 

Erhöhungen der Rahmenzuweisungen

Die strukturelle Erhöhung für 2023/2024 wurde durch die Sozialbehörde im Sommer 2022 beschlossen und um eine weitere Million im Dezember 2022 erhöht (Drs.22/10299), da die bisherigen Rahmenzuweisungen die stetig steigenden Betriebsausgaben und die Tarifsteigerungen nicht berücksichtigten und somit das Risiko bestand, dass Angebote verringert oder ganze Einrichtungen geschlossen werden müssen

 

Den Bezirksämtern standen somit für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 3 Millionen zusätzlich zur Verfügung.

 

Davon hat das Bezirksamt in 2023 € 443.000 erhalten und in 2024 € 500.000,- (plus € 26.000 mehr für Abschreibungen). Daraus ergeben sich für Hamburg-Nord die folgenden Ansätze:

 

 

 

*(Auszug aus dem Schreiben der Sozialbehörde vom 01.08.2023 „Verteilung der bezirklichen Zuweisungen gem. § 37 (3) BezVG und Bedarfsermittlung gem. § 40 BezVG der Zuweisungen und Fremdbewirtschaftungen für den Haushaltsplanentwurf 2025/2026“)

 

Mit Druckvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 27.09.2023 wurden die aktuellen Ansätze der Sozialbehörde für 2023/2024 (siehe Feinspezifikationen) mitgeteilt.

 

Zur Schlüsselung:

Die Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter erfolgt grundsätzlich zu 100% nach dem Bestand/der Zuweisung des Vorjahres.

 

Bei der Erhöhung wurde eine Million probeweise nach einem neuen Schlüssel verteilt und zwar zu 70 % nach dem Jugendeinwohnerwert (JEW) sowie zu 30 % nach dem RISE-Faktor und die übrigen zwei Millionen nach Bestand.

 

Der JEW bezieht sich auf die Anzahl der unter 27-Jährigen. Der RISE-Faktor bezieht sich auf die Anzahl der Statistischen Gebiete mit dem Status niedrig und sehr niedrig (meint die Gebiete mit hoher sozialer Bedürftigkeit), die ein Bezirk hat.

 

Auswirkung auf die Rahmenzweisungen im Bezirk

Die mit dem Fachamt Jugend- und Familienhilfe abgestimmten Feinspezifikationen ergeben nachfolgende Verteilungen:

 

Rahmenzuweisungen (RZ) insgesamt:

 

 

 

 

 

 

 

RZ nur Transferleistungen/Zuwendungen:

 

 

Die Verteilung der den einzelnen Rahmenzuweisungen zugewiesenen Mittel (Transferbereich versus Kommunal), erfolgt intern nach Bedarfslage und nicht nach einem bestimmten Schlüssel immer in Abstimmung mit dem Fachamt Jugend- und Familienhilfe.

 

  • In der Verteilung der Transferleistungen sind € 48.000 nicht enthalten, die das Jugendamt auf den kommunalen Bereich verteilt hat (siehe aktuelle Feinspezifikationen: € 40.000 OKJ-Kommunal und € 8.000 FamFö-Kommunal).

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschluss nimmt Kenntnis.  

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

 

Anhänge

 

Anlage Feinspezifikation OKJ 2023-2024

Anlage Feinspezifikation SAE-Alt 2023-2024

Anlage Feinspezifikation FamFö 2023-2024