22-1503.1.1

Erhöhung der Polizeipräsenz und stichprobenartige Kontrollen zur Verbesserung der Sicherheit im Stadtpark Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 17.11.2025 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei punktweiser Abstimmung folgende Beschlussempfehlung formuliert:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten darauf hinzuwirken, dass das zuständige Polizeikommissariat dem Regionalausschuss für Eppendorf und Winterhude berichtet, wie die Stadtparksaison 2025 aus polizeilicher Sicht verlaufen ist. Hierbei sind insbesondere die polizeilich relevanten Vorfälle in den Monaten April bis September 2025 zu berichten und statistisch darzustellen.
  2. Zudem möge das Bezirksamt sicherstellen, dass im Jahr 2026 bereits zu Beginn der Saison die derzeit installierte helle Beleuchtung in enger Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat am Stadtparksee wieder in Betrieb genommen wird,
  3. Die Bezirksamtsleitung wird daber hinaus gebeten, sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass
  1. jedenfalls in den Monaten April bis September an jedem Freitag und Samstag in den Nachmittag-, Abend- und Nachtstunden an einem dafür geeigneten Ort eine feste Polizeipräsenz beispielsweise in Form einer mobilen Wache im Stadtpark eingerichtet wird, um Ruhestörungen, Vandalismus und anderen Ordnungsstörungen effektiv entgegenzuwirken und um die unmittelbare Ansprechbarkeit der Polizei für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten;
  2. unter der Woche vermehrt in kurzen, unregelmäßigen Abständen Streifen durchgeführt werden, bei denen auch stichprobenartig durch die Polizei im gesamten Stadtpark kontrolliert werden kann.
  1. Die Polizei wird zudem gebeten, regelmäßig zu einem geeigneten Zeitpunkt (beispielsweise jeweils am Ende der Stadtparksaison im Herbst) über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sowie über die Auswirkungen auf die Situation vor Ort zu berichten und stetig zusätzliche Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sein können, die Sicherheit und Lebensqualität der Parkbesucherinnen und -besucher sowie der Anwohnerinnen und Anwohner weiter zu verbessern.

Punkt I: einstimmig beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, DIE GRÜNEN, DIE LINKE und AfD bei Enthaltung der Volt-Fraktion.

Punkt II: mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, DIE LINKE und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen der GRÜNEN und Volt.

Punkt III. 1: mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen der GRÜNEN, DIE LINKE und Volt.

Punkt III. 2: mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP,AfD und Volt gegen die Stimmen der Fraktionen der GRÜNEN und DIE LINKE.

Punkt IV: mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen der GRÜNEN, DIE LINKE und Volt.

Begründung:

Der Stadtpark Hamburg ist ein zentraler Erholungsort und Treffpunkt für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher aus ganz Hamburg. Insbesondere an Wochenenden und in den Abendstunden wird der Park in den warmen Monaten intensiv und vielseitig genutzt. Immer wieder kommt es dabei aber insbesondere abends oder nachts auch alkoholbedingt oder aufgrund der Einnahme anderer berauschender Substanzen zu Ruhestörungen, Vandalismus oder sogar Straftaten, bei denen Menschen körperlich zu Schaden kommen. Ein besonders schlimmer Vorfall ereignete sich nachts am 21. Juni 2025. Bei einem Streit zwischen Jugendlichen wurde ein Jugendlicher mit einem Messer schwer verletzt.

Der Stadtpark Hamburg hat als Naherholungsort eine Ausstrahlungswirkung für die gesamte Stadt. Umso wichtiger ist es, dass dieser Ort sicher ist und sich alle Besucher zu jeder Zeit in diesem Park sicher fühlen. Das gilt für Familien, Spaziergänger und Sporttreibende tagsüber genauso wie für Menschen, die sich auch abends vor allem im Sommer im Park treffen. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Park und die Art wie er genutzt wird, für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zu einem Ärgernis wird. Es wardaher richtig, dass das Bezirksamt nach dem Vorfall im Juni mit einer Sofortmaßnahme reagiert und damit die Sicherheit im Park erhöht hat.

Lageangemessen sind zusätzlich zu der Maßnahme der hellen Beleuchtung, die in den kommenden Jahren beibehalten werden sollte, noch weitere Maßnahmen denkbar. So bietet es sich an, in den warmen Monaten an Freitagen und Samstagen im Park an einem gut sichtbaren und dafür geeigneten Ort eine kleine mobile dauerhaft besetzte Polizeiwache einzurichten, mit der die PolizeiPräsenz zeigt und zugleich im Fall von Vorfällen besser und schneller ansprechbar ist. Auch die Gefahr von abendlichen oder nächtlichen Badeunfälle wie der des kürzlich im Stadtparksee ertrunkenen Jungen könnte so jedenfalls verringert werden.

Mit dieser Maßnahme und auch mit einem nochmals erhöhten Maß an punktueller Polizeipräsenz könnte maßgeblich zur Verbesserung der Sicherheitslage und des Sicherheitsgefühls beigetragen werden. Eine erhöhte Präsenz dient nicht nur der direkten Intervention bei Störungen, sondern wirkt auch präventiv und signalisiert, dass der öffentliche Raum geschützt und Regeln durchgesetzt werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Polizeipräsenz in jedem Jahr und nicht nur in Folge eines Vorfalls im Stadtpark so zu erhöhen, dass sowohl den Bedürfnissen der Parkbesucher aller Altersklassen als auch den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft gerecht wird.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dabei werden die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen erlangten Erkenntnisse bewertet und die gewonnenen Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von zukünftigen Einsätzen berücksichtigt.

Grundsätzlich wird der Hamburger Stadtpark nach den aktuellen polizeilichen Lageerkenntnissen als weitgehend unauffällig bewertet.

Eine mobile Wache im Stadtpark wird daher derzeit nicht als notwendig angesehen, da das Einsatzaufkommen und die festgestellten Ordnungsstörungen eine derart weitreichende Maßnahme aktuell nicht begründen.

Die polizeiliche Präsenz wird weiterhin durch Bestreifungen mit uniformierten Einsatzkräften sichergestellt. In diesem Zusammenhang wird der Stadtpark durch Funkstreifenwagen, Beamte des besonderen Fußstreifendienstes, die Dienstgruppe Operative Aufgaben sowie bei Bedarf durch zusätzliche Kräfte wie die Reiterstaffel der Landesbereitschaftspolizei in unregelmäßigen Abständen bestreift. Das Präsenzkonzept wird dabei flexibel und anlassbezogen angepasst.

Darüber hinaus steht die Polizei den Bürgerinnen und Bürgern über die bekannten Kontaktwege jederzeit für Anliegen und Hinweise zur Verfügung.

Eine verbesserte Beleuchtung im Stadtpark leistet grundsätzlich einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Besucherinnen und Besucher und kann bei entsprechendem Bedarf ein wirksames Instrument zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit sein. Unabhängig vom aktuell geringen Einsatzaufkommen begrüßt die Polizei den fortlaufenden engen Austausch mit dem Bezirksamt, um bei festgestelltem Bedarf gemeinsam und lageangepasst kurzfristig angemessene und notwendige Maßnahmen im Stadtpark umzusetzen.

Die Polizei ist durch die Leitung des Bereichs Prävention und Verkehr (PuV-L) des zuständigen Polizeikommissariats 33 regelmäßig im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude vertreten und steht dort zu festgelegten Terminen für die Erörterung von Fragen zur Stadtparksaison zur Verfügung.

Darüber hinaus siehe Drs. 23/721 und Drs. 22/12365.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien