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Eppendorfer Landstraßenfest 2024; Genehmigungsverfahren nach §31 SOG

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.04.2024
Sachverhalt

 

Das Eppendorfer Landstraßenfest soll 2024 zum 41. Mal in seiner gewohnten Form und Größe durchgeführt werden. Die Uwe Bergmann Agentur (uba) hat dem Bezirksamt dafür das anliegende Veranstaltungskonzept vorgelegt.

 

Zwischen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Marktplatz soll die bewährte Festmeile mit Handel, Gastronomie und Bühne aufgebaut, auf dem Marie-Jonas-Platz ein 600qm großes Kinderareal zum Mitmachen eingerichtet werden. Das thematische „Herz der Veranstaltung“ bildet die Vereinsmeile ‚Eppendorfer Leben‘, auf der rund 25 Vereine, Organisationen, Sozialeinrichtungen, Parteien und Initiativen aus Eppendorf ihre Arbeit vorstellen.

 

An beiden Veranstaltungstagen findet zwischen Haynstraße und Eppendorfer Baum ein großer Flohmarkt statt. Anwohner*innen werden bei der Standvergabe bevorzugt und erhalten 50 % Rabatt auf die Standmiete.

 

Die Veranstaltung ist ein Fest aus dem Stadtteil für den Stadtteil. Möglichst viele Eppendorfer Unternehmen & Institutionen (Lokale Geschäfte, Vereine, Schulen, Kindergärten) werden beworben und in die Gestaltung einbezogen, ansässige Geschäftsleute erhalten Standflächen zu reduzierten Preisen. Ein Teil der Erlöse wird für gemeinnützige Zwecke gespendet.

 

Besonderen Wert legt das Eppendorfer Landstraßenfest auf Nachhaltigkeit. So wird u.a. die Veranstaltung mit 100% Ökostrom betrieben, oder auf gedruckte Programmhefte verzichtet. Die Lautstärke wird regelmäßig kontrolliert, es wird weiter an dem von Veranstalter und Verwaltung entwickelten Schallkonzept mit sogenannten Beschallungsinseln festgehalten, um die Lärmemission zu begrenzen.

Aufgrund der Zahl von bis zu 17.500 erwarteten Besuchern ist die Veranstaltung nach § 31 SOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) eingestuft, das behördliche Beteiligungsverfahren inzwischen abgeschlossen.

 

Als Veranstaltungstermin ist das Wochenende vom

01. und 02. Juni 2024

 

vorgesehen. Dieser Zeitpunkt liegt am Anfang der Veranstaltungssaison, außerhalb der Ferien und ist daher zu begrüßen.

 

Die uba ist dafür bekannt, dass sie sich an die im Konzept beschriebenen Bausteine und Abläufe hält und verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung zeichnet. Erfahrungen aus den Vorjahren werden berücksichtigt und konzeptionell umgesetzt. Angesichts der ausführlichen Darstellungen und bisherigen Erfahrungen beabsichtigt das Bezirksamt, die Durchführung des Eppendorfer Landstraßenfestes 2024 in der beantragten Form zu genehmigen. Unter Berücksichtigung des allgemein gestiegenen Kostendrucks ist eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühr auch für 2024 nicht vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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