Engpass in der unteren Ohlsdorfer Straße entlasten!
Stellungnahme der Polizei Hamburg
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion DIE LINKE befasst und einstimmig folgende gegenüber des ursprünglichen Antrages geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Verkehrssituation an der unteren Ohlsdorfer Straße geprüft wird und Lösungen erarbeitet werden.
Begründung:
Die Ohlsdorfer Straße wird durch den Durchgangsverkehr zur Innenstadt besonders in den verkehrsreichen Abend- und Morgenstunden in beide Richtungen sehr stark befahren von PKW, Transportern, Kleinlastern sowie größeren LKW. Außerdem führen zwei Buslinien durch diese Straße. Die Straße verengt sich ab der Einmündung Himmelsstraße bis zum Winterhuder Markt. Einen Radweg gibt es auf diesem Teilstück nicht. Der Fußweg in Richtung Winterhuder Markt vom Jahrring kommend ist an dieser Stelle sehr schmal und deshalb durch ein Gitter von der Fahrbahn getrennt. Da die Straße ebenfalls sehr eng ist, fahren Radfahrer häufig auf dem Gehweg, um sicherer zu sein, und beeinträchtigen die Fußgänger*innen, vor allem mit Rollator oder Kinderwagen.
Die Wohnhäuser sind dicht an die Straße heran gebaut und die Anwohner*innen sind durch den
großen Verkehrslärm und die starke Luftverschmutzung sehr belastet.
Diese Situation sollte großräumig untersucht werden, um Lösungen zur Beschränkung des Verkehrs zu finden. Angedacht werden könnte eine Tempo-30-Zone und/oder Einbahnstraßenregeungen oder Verbot der Durchfahrt für LKW.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 33 und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt die Verkehrsdirektion wie folgt Stellung:
Die Ohlsdorfer Straße ist dem öffentlichen Verkehr vollumfänglich gewidmet. Beschränkungen des fließenden Verkehrs richten sich nach den Vorgaben der StVO. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie die geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, das Verbot bestimmter Verkehrsarten und/oder der Einführung einer Einbahnstraßenregelung nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnis-se eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Eine Analyse des Unfallgeschehens ergab keinerlei Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite. Sowohl die Art als auch die Anzahl der Unfälle ergeben ein für eine derart stark frequentierte Straße sehr unauffälliges Bild. Es liegen hier keine sonstigen Erkenntnisse vor, die auf eine
Gefahrenlage hindeuten könnten. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung wird zudem kritisch gesehen, da allgemein davon ausgegangen werden muss, dass sich das Geschwindig-keitsniveau aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs erhöhen wird.
Aufgrund eines weiteren Beschlusses (Drucksache 21-0816) und der Anfrage einer an der Ohlsdorfer Straße ansässigen KiTa wurde die Möglichkeit der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der KiTa Stadtparkknirpse, Ohlsdorfer Straße 30, gemäß der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geprüft. Dazu teilt die zuständige BWVI mit, dass die von ihr befragte Hochbahn die Einführung einer Tempo 30-Strecke ab-lehnt. Dazu wird ausgeführt:
„Auf dem gewünschten Tempo 30 Abschnitt verkehren derzeit die zwei MetroBus-Linien 20 und 26. Die MetroBus-Linie 20 verkehrt auf diesem Abschnitt in einem 10-Minuten-Takt mit 210 Fahrten pro Tag. Die MetroBus-Linie 26 verkehrt auf diesem Abschnitt in einem 20-Minuten-Takt mit 91 Fahrten pro Tag. Beide Linien haben gut genutzte Umsteigebeziehungen zu den Schnell-Bahn-Haltestellen. Die Einführung von Tempo 30 würde zu einer Fahrzeitverlängerung führen. Die gut genutzten Anschlüsse könnten ggf. nicht mehr gehalten werden. Dies würde zu einer Verschlechterung unseres Angebots führen.
Der Streckenabschnitt in der Ohlsdorfer Straße befindet sich im Zielnetz Hamburg Takt 2030. Geplant ist neben den bestehenden Linien eine neue ExpressBus-Linie (Linie X20). Diese soll weitestgehend in einem 10-Minuten-Takt verkehren.
Aufgrund der oben bereits erwähnten Gründe und der dichten Taktung, die zukünftig auch ein Expressbus beinhaltet lehnen wir die Einführung von Tempo 30 in diesem Fall ab.“
Aus den vorgenannten Gründen kann der Beschlussempfehlung nicht entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Thomas Domres