21-4022

Energieeffizienz von Sportstätten: Investition in den Klimaschutz fördern! Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

 

Bewegung und Sport tragen entscheidend zum physischen und psychischen Wohlbefinden vieler Menschen in Hamburg-Nord bei. Sportliche Aktivität bringt Nachbar*innen und Gleichgesinnte zusammen und sorgt für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der gemeinwohlorientierte Sport hat deshalb einen hohen Stellenwert auf unserer kommunalpolitischen Agenda.

Nach zwei Jahren mit vielen pandemiebedingten Einschränkungen werden gemeinnützige Sportvereine von der aktuellen Energie-Krise erneut auch finanziell getroffen. Die Sportorganisationen stehen in der Verantwortung, Energie- und Gasverbräuche zu reduzieren, um die Beschaffungskosten niedrig zu halten. Kurzfristig ist abschalten hilfreich, aber langfristig müssen ineffiziente und klimaschädliche Beleuchtungssysteme ersetzt werden.

         Durch den Einbau effizienter Beleuchtungstechnik wird weniger Strom benötigt und damit Betriebskosten gesenkt – ebenso die Treibhausgasemissionen.

         Die lange Nutzungsdauer von LED-Technik erlaubt längere Wartungsintervalle und spart damit Betriebskosten.

         Neue LED-Lampen leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und verhindern gleichzeitig Lichtverschmutzung, beispielsweise für Anwohner*innen.

         LED-Beleuchtung ist insektenfreundlich.

In den Bezirken liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie [1] unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch Sportvereine dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Um eine entsprechende Förderung der bundeseigenen gemeinnützigen Gesellschaft Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) zu erlangen, müssen geplante Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden.

Die in diesem Jahr stark gestiegenen Energiekosten können die Motivation für ökologisch nachhaltige Investitionen nochmals steigern. Den gemeinwohlorientierten Sport bei diesem Wandel zu begleiten, ist Ziel der Koalitionspartnerinnen in Hamburg-Nord.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord richtet aus bezirklichen Mitteln einen „Energie-Investitionsfonds Sportstätten“ in Höhe von 180.000 € ein. Daraus sollen gemeinnützige Sportvereine auf Antrag bei einer Umrüstung auf LED-Leuchtmittel unterstützt werden.
  2. Die Antragstellung erfolgt analog zum Verfahren bezirklicher Sondermittel. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Bezirksversammlung.
  3. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Förderung gemäß Punkt 4.2.1 der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) in Höhe von 25% der Kosten.
  4. Aus dem „Energie-Investitionsfonds Sportstätten“ können dann bis zu 50% der in der Kommunalrichtlinie anerkannten Kosten bezuschusst werden.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion

Timo B. Kranz Angelika Bester

Oliver Camp Lena Otto

 

 

 

[1] https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

 

 

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