22-1721

Energie-Investitionsfonds Sportstätten Hier: Bitte um Aufstockung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 06.01.2026 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Mit dem Energie-Investitionsfonds Sportstätten werden gemeinnützige Sportvereine bei energetischen Sanierungen unterstützt. Ursprünglich mit Fokus auf die Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer Förderung über die Kommunalrichtlinie des Bundes (ZUG).

Die Praxis zeigte jedoch, dass der Förderzweck zu eng gefasst war, der Fonds wurde nur wenig nachgefragt. Seit der Ausweitung des rderzweckssowie der Verschlankung der Voraussetzungen erfreut sich der Fonds zuletzt einer sehr großen Nachfrage.

Nach Einschätzung des Fachamts Sozialraummanagement erfüllt der Energie-Investitionsfonds Sportstätten nun die Unterstützung jeglicher energetischen Sanierungen bei Sportvereinen in sehr guter Weise, effizient und unkompliziert. Ein niederschwelliges, flexibles Förderprogramm mit klimapolitischem Nutzen.

Bei Bewilligung des am 18. Dezember 2025 übermittelten Antrags von HSV Barmbek-Uhlenhorst e.V. in Höhe von 23.864,41 Euro wären die aktuell verfügbaren Mittel verbraucht, Reste wären dann nicht mehr vorhanden. Das Fachamt Sozialraummanagement bittet daher um Aufstockung des Energie-Investitionsfonds Sportstätten um 100.000 Euro, damit neue Anträge bewilligt werden können.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
  2. Der Hauptausschuss beschließt, den Energie-Investitionsfonds Sportstätten um

100.000 Euro aufzustocken.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
06.01.2026
Ö 5.2
Anhänge

Keine

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