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Endlich ein sicherer Schulweg am Heidberg: Tempo 30 auf der TaLa! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 20.09.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.2

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Regionalausschusses FOLAG am 07.06.2021 ist mehrheitlich die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet worden:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass in der Tangstedter Landstraße auf Höhe der Grundschule Am Heidberg bzw. der Stadtteilschule Am Heidberg sowie vor der Asklepios-Klinik Nord Heidberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet wird.

 

In jedem Fall soll möglichst der Abschnitt zwischen Hohe Liedt und Anita-Sellenschloh-Ring (Südeende) komplett in den Tempo-30-Abschnitt einbezogen werden.

 

 

Hintergrund:

 

Die Tangstedter Landstraße wird durch Schüler*innen von gleich zwei Schulen hoch frequentiert: Die Grundschule und die Stadtteilschule Am Heidberg liegen direkt an der TaLa.

 

Beide Schulen haben dabei ihre Hauptzugänge in Richtung Tangstedter Landstraße (Anschrift: Tangstedter Landstraße 300).

 

Die Tangstedter Landstraße als Straße von besonderer bezirklicher Bedeutung wird insbesondere im Berufsverkehr sowohl von Pendler*innen als auch von Schwerlastverkehr stark frequentiert. Gerade morgens sind gleichzeitig sehr viele Schüler*innen zu Fuß und auf dem Fahrrad unterwegs zur Schule.

 

Daneben befindet sich an der Tangstedter Landstraße auch die Asklepios-Klinik Nord Heidberg. Die Straßenverkehrsordnung sieht zum Schutz vor Schulen und Krankenhäusern Tempo 30 vor.

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Tangstedter Landstraße ist eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung. Auf ihr verkehrt in der gesamten Länge die Buslinie 192.

 

In der Tangstedter Landstraße 300 befindet sich ein Zugang zu der Stadtteilschule und der Grundschule Am Heidberg. In der Tangstedter Landstraße 400 befindet sich die Asklepios Klinik Nord /das AK Heidberg.

 

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch

§ 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Dieser Gefahrenlage bedarf es nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

 

Weiterhin ist die Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zu beachten. Hierzu heißt es:

Mit der Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der in Rede stehenden Einrichtungen. Somit ist weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig. 

Der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Buslinie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrere Buslinien. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen zum

- Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV

- Betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger

Fahrzeuge

- Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsse

auf die Anordnung einer Tempo-30-Strecke grundsätzlich verzichtet.  Damit wird auch der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu den §§ 39-43 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Abschnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Sofern im Einzelfall aufgrund örtlicher Begebenheiten trotz o.a. vorliegender Indikatoren keine Beeinträchtigung einer Buslinie zu erwarten ist, kann in Ausnahmefällen eine Tempo 30 Strecke angeordnet werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo-30-Strecke dies berücksichtigt. 

Sofern trotz einer Beeinträchtigung einer Buslinie mit mindestens sechs Fahrten für eine Fahrtrichtung eine Tempo-30-Strecke nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO im Einzelfall aufgrund besonderer örtlicher Bedingungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeordnet werden soll, bedarf es der Zustimmung der obersten Landesbehörde (A3).

 

In der Vergangenheit hat bereits eine Prüfung der Tangstedter Landstraße 300 und 400 stattgefunden. Aufgrund des Bustaktes und der oben genannten Bestimmungen der HRVV wurde im Rahmen der Einzelfallprüfung und Gesamtabwägung die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke auf Höhe der Schule von der Behörde für Mobilitätswende (BVM) abgelehnt. Daher kann diese nach den Bestimmungen der aktuell gültigen HRVV nicht angeordnet werden.

Die erforderliche Einzelfallprüfung vor dem Krankenhaus hat ergeben, dass eine Tempo 30 Strecke möglich ist. Diese wird in naher Zukunft angeordnet und eingerichtet.

 

Das PK 34 wird die Verkehrsverhältnisse im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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