Einrichtung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gem. § 27a Hamb. AG SGB VIII Hier: Vorschlag zur Gewinnung ehrenamtlicher Ombudspersonen im Bezirksamt Hamburg-Nord
Anlass und Zielsetzung:
Das Bezirksamt hat den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2020 über die konzeptionellen und organisatorischen Grundlagen zur Einrichtung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gem. § 27a Hamb AG SGB VIII informiert.
Zu den Aufgaben der Ombudsstelle und der Ombudspersonen wurde der Jugendhilfeausschuss durch das Bezirksamt am 20.11.2020 im Umlaufverfahren schriftlich weiter informiert.
Das Interessenbekundungsverfahren zur zentralen „Fachstelle Ombudsschaft“ hat die Sozialbehörde am 21.01.2021 unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch die Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushalt 2021/2022 auf ihrer homepage veröffentlicht:
https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/ausschreibungen/14851174/fachstelle-ombudschaft , eingebunden auf der Seite https://www.hamburg.de/sozialbehoerde/ausschreibungen/
Im nächsten Schritt gilt es in den Bezirken geeignete Personen zu finden (Vorschlag: 4 Ombudspersonen im Bezirk Hamburg-Nord), die Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtliche
Ombudsperson haben. Mit dieser Thematik befasst sich zurzeit auch die an der Sozialbehörde angegliederte Begleitgruppe, in der alle Bezirke vertreten sind. Dort wird der Vorschlag einer
Einsetzungsverfügung für die spätere Tätigkeit der Ombudspersonen erarbeitet. Das Bezirksamt informiert fortlaufend über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und die weiteren Entwicklungen im JHA.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen im Bezirk Hamburg-Nord:
- Erstellung einer Vorschlagliste mit geeigneten Personen im März 2021. Diese Vorschläge können aus dem Jugendhilfeausschuss, der Verwaltung, von Trägern oder Einrichtungen kommen. Die Verwaltung wird dazu aus ihrer Sicht geeignete Personen ansprechen und die im Bezirk tätigen Träger um Vorschläge bitten. Der Jugendhilfeausschuss wird ebenfalls um Vorschläge gebeten und soll diese der Verwaltung bis zum 31. März 2021 über den Ausschussdienst aufgeben.
- Dazu hat die Verwaltung ein Informationsblatt sowie ein Anschreiben entwickelt (s. Anlage).
- Die Durchführung einer Informationsveranstaltung für Interessierte ist für April 2021 im Haus der Jugend Lattenkamp geplant. Die Bereitschaft zur Teilnahme einer bereits in HH-Mitte tätigen Ombudsperson an der Informationsveranstaltung liegt vor. Idealerweise laden der JHA und die Verwaltung gemeinsam ein.
- Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des JHA (jeweils 1 Vertreter pro Fraktion, 1 Vertretung der Freien Träger und 1 Vertretung der Verwaltung entwickelt Auswahlkriterien für die Ombudspersonen und stellt diese dem JHA vor.
- Die Arbeitsgruppe oder eine neu zu besetzende Kommission wählt aus den Vorschlägen eine überschaubare Anzahl an Personen aus (Vorschlag: 5), die sich dann im JHA vorstellen und unter denen eine Wahl stattfindet.
- Im Mai 2021 könnte die Vorstellung der interessierten Personen im JHA und die endgültige Auswahl erfolgen.
- Die Einsetzung der Ombudsperson erfolgt im Anschluss durch eine Einsetzungsverfügung des JHA und der Verwaltung.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zum Verfahrensvorschlag gebeten.
Michael Werner-Boelz