22-1047

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im Kreuzungsbereich Lattenkamp/Lattenkampstieg - Antrag von Volt-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.06.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1

Sachverhalt

Der Lattenkampstieg dient als wichtiger Fußweg

  • als direkter Zugang von der Alsterdorfer Straße zur Ersatzhaltestelle der Buslinie 19,
  • als Übergang zum Grünstreifen an der Bebelallee,
  • und als Schul- und Freizeitweg für zahlreiche Anwohner*innen.

Die Querung im Kreuzungsbereich Lattenkamp/Lattenkampstieg ist jedoch ungesichert und wird von vielen Fußnger*innen genutzt, darunter Schüler*innen zweier nahe gelegener Grundschulen. Hohe Fahrzeuggeschwindigkeiten auf dem Lattenkamp machen die Situation für Querende zu einer ernsten Gefahrenstelle. Gerade in Tempo-30-Zonen ohne bauliche Querungshilfen kann ein Fußngerüberweg ein wichtiges Mittel zur Schulwegsicherung und Gefahrenreduktion darstellen, nicht zuletzt, da hierdurch “wildes Queren” zwischen parkenden Autos vermieden werden kann. Dementsprechend ist ein Zebrastreifen innerhalb einer Tempo-30-Zone gemäß Verwaltungsvorschrift zu §26 StVO ausdrücklich zulässig, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung des Zebrastreifens dem mit Abstand drängendsten Problem vor Schulen laut Studie “Mobilitätsmanagement an Schulen und Kitas” entgegengewirkt: “Mangelnde Sichtverhältnisse, fehlende Querungshilfen wie Ampeln oder Zebrastreifen sowie mangelnde Rücksicht von Autofahrenden.

Begründung

  1. Erhöhte Verkehrssicherheit durch Fußgängerüberwege

Fngerüberwege (Zebrastreifen) gewähren Fußnger*innen eine klare Vorrangregelung und verkürzen die Wartezeiten gegenüber Lichtsignalanlagen, bei deutlich geringeren Kosten für Anlage und Unterhalt.

  1. Erfüllung der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen

Nach der Verwaltungsvorschrift zu §26 StVO sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (RFGÜ 2001) sind innerorts Zebrastreifen zulässig, wenn

  • auf beiden Seiten Gehwege vorhanden sind,
  • nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung zu queren ist,
  • mindestens 50 Fußgänger in der Spitzenstunde die Straße nutzen und gleichzeitig mindestens 200 Kfz pro Stunde unterwegs sind,
  • Sichtweiten (bei Tempo 30: 50 m) gewährleistet sind.

An der fraglichen Stelle sind diese Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt: Der Lattenkamp verfügt je Fahrtrichtung über einen Fahrstreifen, beidseitig bestehen durchgehende Gehwege, und die Fußngerfrequenz insbesondere zu Schulbeginn und ende übersteigt regelmäßig die geforderten Mindestwerte. Gleiches gilt für die Anzahl an Kfz.

  1. Schulwegsicherung und Gesundheitsförderung

Die Einrichtung eines Zebrastreifens leistet einen wichtigen Beitrag zur Schulwegsicherung, reduziert Unfallrisiken und fördert gesundes, selbstständiges Laufen von Kindern. Die Einrichtung des Zebrastreifens an dieser Stelle wäre dementsprechend ein unkomplizierter und schnell umsetzbarer Beitrag zur beschlossenen Verbesserung der Schulwegsicherheit im Einzugsgebiet der Grundschule St. Antonius (Drucksache - 22-0293).

  1. Stadtentwicklung und aktive Mobilität

Im Hamburger Mobilitätsplan wird die Förderung des Fußverkehrs als vorrangiges Ziel genannt. Sichere Querungsstellen sind zentrale Bausteine einer fußngerfreundlichen Infrastruktur und steigern die Aufenthaltsqualität im Quartier.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund stellt die Bezirksversammlung HamburgNord folgenden Beschlussantrag:

  1. Prüfung und Antragstellung
    Das Bezirksamt HamburgNord wird beauftragt, bei der Verkehrsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg unverzüglich die Einrichtung eines Fußngerüberwegs (Zebrastreifen, Zeichen293 StVO) im Kreuzungsbereich Lattenkamp/Lattenkampstieg vorzuschlagen und alle dafür notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu veranlassen.
  2. Beleuchtung sicherstellen
    Sofern bauliche Anforderungen eine Zusatzbeleuchtung erfordern, soll das Bezirksamt die Umsetzung gemäß den RFGÜ sicherstellen.

Rechtfertigung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit der Umsetzung ergibt sich aus der wiederholten Verlegung der Haltestelle der Buslinie 19 zu einer Ersatzhaltestelle in der Bebelallee und der damit einhergehenden, unbestritten hohen Fußngerfrequenz, sowie der Nähe zu zwei Grundschulen. Die Querung erfolgt derzeit ohne jede Vorrangregelung und ist deshalb eine erkennbare Gefahrenquelle. Eine zügige Prüfung und Umsetzung, dient unmittelbar der Sicherheit unserer Bürger*innen.

Annemarie Bödecker

Antje Nettelbeck

Jan D. Talleur

(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Alsterdorfer Str. Bebelallee Hamburg

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