Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im Kreuzungsbereich Lattenkamp/Lattenkampstieg - Antrag von Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 02.06.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1
Der Lattenkampstieg dient als wichtiger Fußweg
Die Querung im Kreuzungsbereich Lattenkamp/Lattenkampstieg ist jedoch ungesichert und wird von vielen Fußgänger*innen genutzt, darunter Schüler*innen zweier nahe gelegener Grundschulen. Hohe Fahrzeuggeschwindigkeiten auf dem Lattenkamp machen die Situation für Querende zu einer ernsten Gefahrenstelle. Gerade in Tempo-30-Zonen ohne bauliche Querungshilfen kann ein Fußgängerüberweg ein wichtiges Mittel zur Schulwegsicherung und Gefahrenreduktion darstellen, nicht zuletzt, da hierdurch “wildes Queren” zwischen parkenden Autos vermieden werden kann. Dementsprechend ist ein Zebrastreifen innerhalb einer Tempo-30-Zone gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO ausdrücklich zulässig, sofern die örtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus wird durch die Einrichtung des Zebrastreifens dem mit Abstand drängendsten Problem vor Schulen laut Studie “Mobilitätsmanagement an Schulen und Kitas” entgegengewirkt: “Mangelnde Sichtverhältnisse, fehlende Querungshilfen wie Ampeln oder Zebrastreifen sowie mangelnde Rücksicht von Autofahrenden“.
Begründung
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) gewähren Fußgänger*innen eine klare Vorrangregelung und verkürzen die Wartezeiten gegenüber Lichtsignalanlagen, bei deutlich geringeren Kosten für Anlage und Unterhalt.
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R‑FGÜ 2001) sind innerorts Zebrastreifen zulässig, wenn
An der fraglichen Stelle sind diese Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt: Der Lattenkamp verfügt je Fahrtrichtung über einen Fahrstreifen, beidseitig bestehen durchgehende Gehwege, und die Fußgängerfrequenz – insbesondere zu Schulbeginn und ‑ende –übersteigt regelmäßig die geforderten Mindestwerte. Gleiches gilt für die Anzahl an Kfz.
Die Einrichtung eines Zebrastreifens leistet einen wichtigen Beitrag zur Schulwegsicherung, reduziert Unfallrisiken und fördert gesundes, selbstständiges Laufen von Kindern. Die Einrichtung des Zebrastreifens an dieser Stelle wäre dementsprechend ein unkomplizierter und schnell umsetzbarer Beitrag zur beschlossenen Verbesserung der Schulwegsicherheit im Einzugsgebiet der Grundschule St. Antonius (Drucksache - 22-0293).
Im Hamburger Mobilitätsplan wird die Förderung des Fußverkehrs als vorrangiges Ziel genannt. Sichere Querungsstellen sind zentrale Bausteine einer fußgängerfreundlichen Infrastruktur und steigern die Aufenthaltsqualität im Quartier.
Vor diesem Hintergrund stellt die Bezirksversammlung Hamburg‑Nord folgenden Beschlussantrag:
Rechtfertigung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit der Umsetzung ergibt sich aus der wiederholten Verlegung der Haltestelle der Buslinie 19 zu einer Ersatzhaltestelle in der Bebelallee und der damit einhergehenden, unbestritten hohen Fußgängerfrequenz, sowie der Nähe zu zwei Grundschulen. Die Querung erfolgt derzeit ohne jede Vorrangregelung und ist deshalb eine erkennbare Gefahrenquelle. Eine zügige Prüfung und Umsetzung, dient unmittelbar der Sicherheit unserer Bürger*innen.
Annemarie Bödecker
Antje Nettelbeck
Jan D. Talleur
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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