21-3646

Einrichtung einer Baustellenampel, einer Tempo-30-Strecke oder/und eines temporären Zebrastreifens an der Fuhlsbüttler Str. Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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19.09.2022
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 25.04.2022 mit o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Bezugnehmend auf die Eingabe zur Baustellenampel (Drs. 21-3328) bitten wir die zuständigen Stellen, sich dafür einzusetzen, dass an der Fuhlsbüttler Straße 430 (Höhe Penny/Jacques' Weindepot) während der Baumaßnahmen am Penny-Markt die Einrichtung einer Baustellenampel, eine Tempo-30-Strecke oder/und ein temporärer Zebrastreifen geprüft werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Polizei Hamburg hat hierzu die folgenden Stellungnahmen übersandt:

 

  1. Ausgangssituation

Im Oktober 2021 hat sich die VD 5 in der Stellungnahme zur Drs. 21-2613 aufgrund der Ergebnisse der Verkehrszählung für den Bau einer vollsignalisierten Lichtsignalanlage (LSA) ausgesprochen und den zuständigen Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) um Planung und Realisierung gebeten.

 

  1. Bewertung

Die in der Eingabe erwähnte Baustelle ist ausschließlich in den Nebenflächen eingerichtet. Diese beeinträchtigt nicht die Verkehre der Fuhlsbüttler Straße.

 

Sollte es aufgrund der Schließung des Penny Marktes zu erhöhten Querungen von zu Fuß Gehenden, die den Rewe Markt als Ziel haben, kommen, so können diese sicher an der vorhandenen LSA Fuhlsbüttler Straße / Hartzloh die Fuhlsbüttler Straße queren.

 

Eine erneute Betrachtung der Verkehrsunfallzahlen führte zu dem Ergebnis, dass im laufenden Jahr 2022 und im Jahr 2021 keine zu Fuß Gehenden oder Rad Fahrenden an der Querungsstelle an einem Verkehrsunfall in der Fuhlsbüttler Straße beteiligt gewesen waren.

Es ereigneten sich im Jahr 2022 zwei Verkehrsunfällen mit insgesamt zwei leicht verletzten Personen. Es kam zum einen zu einer Kollision zwischen einem Kraftrad und einem PKW, als der Kraftradfahrer den PKW überholen wollte und zum anderen zu einer Kollision von einem PKW mit einem Motoroller, als der PKW-Fahrer verbotswidrig über eine Sperrfläche abbiegen wollte. Diese Unfälle standen nicht im Zusammenhang mit einer Überquerung von zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden Personen. Eine aktuelle Gefährdungslage, die ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten erforderlich macht, ist nicht erkennbar.

 

Die Zuständigkeit für den Bau einer LSA liegt beim Straßenbaulastträger. Der Straßenbaulastträger für Hauptverkehrsstraßen und für Planung und Bau von Signalisierungen liegt beim LSBG. Der LSBG ist der Behörde für Mobilitätswende (BVM) untergeordnet. Somit liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung einer Notwendigkeit einer provisorischen LSA in der Fuhlsbüttler Straße beim LSBG bzw. der BVM. Diese wären im Fall einer positiven Entscheidung zugleich Kostenträger.

 

Ergänzung nach Stellungnahme von VD 51:

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 verweist in ihrer Stellungnahme unter Punkt 1. auf eine an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gerichtete Bitte. In dieser ursprünglichen Bitte weist VD 52 darauf hin, dass das Polizeikommissariat (PK) 36 den Neubau einer Lichtsignalanlage (LSA) auf Höhe Fuhlsbüttler Straße 428 an der Einmündung Fuhlsbüttler Straße/Alfred-Johann-Levy-Straße anregt.

 

In einem sich anschließenden Ortstermin von VD 52, PK und LSBG waren sich die Beteiligten jedoch einig, dass ein wesentlich umfangreicherer – auch straßenbaulicher Eingriff – für die LSA erforderlich wäre und folgende Nachteile einer LSA an dieser Stelle bestehen:

 

- mehr und längere Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden; insbesondere Busse und Fußverkehr müssten länger warten

- häufige Anforderung durch den KFZ-Verkehr aus der Einmündung, die zusätzlich den Längsverkehr (auch Fuß- und Radverkehr) unterbricht

- Entfall von bis zu 11 Stellplätzen, da in einem Abstand von 10 m vor einem LSA-Mast keine Stellplätze mehr vorhanden sein dürfen

- Fällung eines Baumes

- zusätzlich zur künftigen U5-Baustelle wäre hier eine weitere größere Baumaßnahme erforderlich

 

Die Beteiligten waren sich darin einig, dass zunächst die verkehrlichen Veränderungen durch die U5-Baustelle am Knotenpunkt Fuhlsbüttler Straße/Nordheimstraße abgewartet werden sollten.

 

Eine jetzt gewünschte provisorische LSA, eine „Baustellenampel“ müsste ähnlich dimensioniert werden, wie eine reguläre LSA, da auch hierbei der Verkehr aus der Alfred-Johann-Levy-Straße mit beachtet werden muss. Daher gelten die oben beschriebenen Folgen auch bei einer provisorischen LSA.

 

Ergänzend kommt die aktuelle Stellungnahme von VD 51 zum Ergebnis, dass eine Sicherheitseinschränkung der Verkehrsteilnehmenden durch die Schließung des Penny-Markts nicht gegeben sei. Die Baustelle ist ausschließlich in den Nebenflächen eingerichtet und beeinträchtige nicht die Verkehre der Fuhlsbüttler Straße. Fußverkehre zum nächstgelegenen Supermarkt könnten die Fuhlsbüttler Straße sicher an der vorhandenen LSA Fuhlsbüttler Straße/Hartzloh queren. Auch eine neuerliche Betrachtung der Unfallzahlen zeige, dass eine aktuelle Gefährdungslage nicht vorhanden sei.

 

Da eine provisorische LSA demnach nicht anordnungsfähig und auch nicht erforderlich ist, sieht der LSBG daher von der Planung und Realisierung auch einer provisorischen LSA ab.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

keine