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Einigung Bürgerbegehren „Eine Grünfläche für alle“ Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 24.03.2022 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

 

Am 15.04.2021 war das Bürgerbegehren „Eine Grünfläche für Alle“ mit folgender Fragestellung angezeigt worden:

„Sind Sie dafür,

  • dass die Parkanlage am Eppendorfer Mühlenteich so, wie diese als öffentliche Grünfläche durch den Bebauungsplan Eppendorf 10 festgesetzt ist, erhalten bleibt und nicht verkleinert wird und
  • dass der Entwurf des Bebauungsplanes Eppendorf 26/Alsterdorf 23, der einen wesentlichen Teil der Parkanlage der Öffentlichkeit entzieht, um eine Tennissportanlage festzusetzen, die üblicherweise nur Vereinsmitgliedern zugänglich ist, nicht wirksam wird?“

Am 28.10.2021 teilte das Bezirksamt das Zustandekommen des Bürgerbegehrens mit. Seitdem
fanden Gespräche unter Beteiligung von Bezirksamt, Initiative, Sportverein W.E.T. und den Mehrheitsfraktionen von GRÜNEN und SPD statt. Die Bezirksversammlung verlängerte die Einigungsfrist in Absprache mit der Initiative am 16.12.2021 nochmals um drei Monate, um ausreichend Zeit für eine Verständigung zu haben. Diese liegt nun vor (vgl. Skizze in der Anlage).

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, den Entwurf des Bebauungsplanes Eppendorf 26/Alsterdorf 23 wie folgt anzupassen:
  1. Für den Sportverein soll eine Fläche zur alleinigen Nutzung vorgesehen werden, welche den heutigen Bestand an Sportflächen umfasst. Im Süden des Geländes ist diese Nutzung auf die Tennisplätze plus einen etwa 3 Meter breiten Streifen zur Erschließung begrenzt (vgl. Skizze).
  2. Der restliche Teil der Wiese im Süden soll als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden, sämtliche im Rahmen der Ausweisung zulässigen Betätigungen sollen erlaubt sein, insb. Ballspiel.
  3. Eine Bebauung der beiden südlichen Tennisplätze über den aktuellen Bestand hinaus soll ausgeschlossen werden (z.B. eine Traglufthalle oder zusätzliche Beleuchtungsanlagen).
  4. Im nördlichen Bereich der Fläche für den Sportverein (Bereich der nördlichen drei Tennisplätze sowie Vereinsheim) sind bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für den Sportverein vorzusehen, insbesondere ein vergrößertes Vereinsheim.
  5. Die gesamte Fläche für den Sportverein inkl. Bebauung und Betrieb soll den geltenden Immissionsschutzregeln genügen.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren auf der entstehenden öffentlichen Grünfläche folgende Gestaltung vorzunehmen (vgl. Skizze):
    1. An der westlichen Seite der Grünfläche ist ein Bereich mit Grandbelag sowie Sitzbänken auszustatten, der Boulespiele ermöglicht.
    2. In der südwestlichen Ecke der Grünfläche ist die Einrichtung einer Fitnessinsel gemäß den Absprachen mit der Bürgerinitiative vorzusehen.
    3. An der nördlichen Seite sind ebenfalls Sitzbänke vorzusehen.
    4. Die maroden Ballfangzäune auf der südlichen Seite sowie der östlichen Seite sind so zu demontieren, dass die vorhandenen Hecken so gut wie möglich geschont werden
    5. Zum Schutz des Biotops östlich von Grünfläche und Sportanlage ist an deren östlicher Seite ein geeigneter Zaun vorzusehen.
    6. An der nördlichen Seite ist im Rahmen der geplanten Abpflanzung eine Zugangsmöglichkeit für Fußgänger*innen vom Gelände des Sportvereins vorzusehen.
  2. Bei der Finanzierung der Maßnahmen Fitnessinsel und Bouleplatz unterstützt die Bezirksversammlung aus ihr zur Verfügung stehenden Budgets nach Vorlage einer Kostenschätzung durch das Bezirksamt.

 

 

Für die GRÜNE Fraktion     Für die SPD-Fraktion 
Timo B. Kranz       Angelika Bester

 

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