Eingabe: Widerrechtliches Befahren Straßburger Platz, Drucksache: 21-1917
Letzte Beratung: 22.03.2021 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 5.8
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:
„Moin werte Damen und Herren vom Ausschussdienst,
ich wende mich heute mit einer Eingabe für den Seniorenbeirat zur Drucksache - 21-1917 an Sie.
Wie ich der Niederschrift zur Sitzung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg vom 25.01.2021 entnehme, wurde sich in dieser mit dem Problem des widerrechtlichen Befahrens des Straßburger Platzes beschäftigt.
Dabei wurde leider außer Acht gelassen, dass sich die urspüngliche Drucksache - 21-1860 auf den nördlichen Teil des Platzes vor den Häusern bezieht. Hier liegt der Drucksache auch eine entsprechende Skizze von mir bei.
Der südliche Teil des Platzes, auf dem auch der Wochenmarkt stattfindet, wird so gut wie nicht widerrechtlich befahren. Hier hat auch niemand jemals Poller für notwendig erachtet.
Die Marktbeschicker fahren seit Jahren problemlos von Süden her von der Straßburger Straße auf den Platz und können ihn auch ebenso zur Straßburger Straße verlassen.
Der nördliche Teil kann leider von Norden her von der Elsässer Straße befahren werden, und das stellt tagtäglich eine hohe Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der Bewohner und Besucher der Geschäfte in diesem Teil dar.
Hier würde der Einsatz von 2 verschließbaren Pollern bei der nördlichen Zufahrt das Problem einfach lösen. Die Poller brauchten nie bzw außer für die Feuerwehr hoffentlich nie gezogen werden.
Die Anlieferung für die Geschäfte - Teebeutel, Getränke, Tippzettel und Zigaretten - könnte auf kurzem Wege von der Elsässer Straße bzw Gebweiler Straße erfolgen. Dazu muss kein Fahrzeug diesen Teil des Straßburger Platzes befahren.
Ich hoffe dies hat zur Klarstellung beigetragen. Wir erbitten einen befürwortenden Beschluss und eine positive Nachricht.
Vielen Dank und schönen Gruß“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine
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