22-0074

Eingabe: Verkehrssicherheit im Krohnskamp

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.09.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

 

Im Krohnskamp gibt es Radfahrstreifen. Diese sind im Prinzip gut nutzbar, denn die Sichtbeziehungen zu anderen VerkehrsteilnehmerInenn an Einmündungen und Grundstückszufahrten sind gegeben. Auch ist die asphaltierte Oberfläche angenehm eben.

Gefahren ergeben sich dadurch, dass ohne Abstand rechts des Radfahrstreifens Kfz-Parken zugelassen ist. Der seit nunmehr rund 25 Jahren in Hamburg in den Regelwerken vorgesehene Sicherheitstrennstreifen von rund 75 cm (inkl. Bordstein und Markierungslinie) fehlt hier. I. d. R. ist lediglich der Wasserlauf als Abstand vorhanden. Nur unter größter Vorsicht ist der Radfahrstreifen daher befahrbar: Sein rechter Bereich ist auf einer Breite von mind. 1 Meter nicht nutzbar wegen der Gefahr plötzlich geöffneter Autotüren. Also muss ich weit links im Radfahrstreifen fahren, was bei einigen überholenden AutofahrerInnen dazu führt, dass sie mich mit deutlich zu wenig Seitenabstand überholen.

 

Manche scheinen zu denken, ich könne "ja wohl weiter rechts" im Radfahrstreifen fahren. Zwar teilt mir die Verkehrsdirektion mit, es gebe keine Unfalllage. Trotzdem muss eine erkannte Gefahr, die über das übliche Maß im Straßenverkehr hinausgeht, gebannt werden. Die Polizei selbst empfiehlt Radfahrenden, einen Meter Seitenabstand zu geparkten Kfz einzuhalten. Dass Unfälle mit plötzlich geöffneten Autotüren zu den häufigeren Unfalltypen zählen, ist auch der VD bekannt.

 

Ich bitte Sie darum, sich für mehr Sicherheit in der Straße Krohnskamp einzusetzen. In Frage kommen z. B. Aufhebung des Hochbordparkens oder die Beseitigung der Radfahrstreifen bei Anordnung von Tempo 30 für die Straße usw. Wie es gelöst wird, ist mir letztlich gleichgültig, sofern dadurch die Verkehrssicherheit substanziell erhöht wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine