Eingabe: Kritik an der Maßnahme Saarlandstraße, Jahnring bis U-Bahn Saarlandstraße
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über die folgende Bürgereingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Planung der Saarlandstraße hat erhebliche Mängel:
Ein Bedarf für weitere Behindertenstellplätze besteht offensichtlich nicht. Seit circa 40 Jahren bin ich im Tennisverein (Saarlandstraße 69) und habe noch nie ein Fahrzeug eines Behinderten auf einem der beiden Parkstände für Gehbehinderte südlich des Stadtparkeingangs gegenüber der Straße Alte Wöhr gesehen.
Offenbar werden diese beiden Plätze sehr selten genutzt. Gibt es Verkehrszählungen zur Benutzung dieser beiden Plätze? Man kann z. B. mit einem Transponder die Belegung messen.
Auch die drei Behindertenstellplätze an der Ecke Saarlandstraße/Südring und die fünf (zukünftig vier) im Südring Ecke Stadthallenbrücke stehen zur Verfügung, werden bisher kaum genutzt. Es besteht daher kein Bedarf für die zusätzlich nördlich des Stadtparkeingangs geplanten Behindertenplätze und keine Berechtigung, dafür dem öffentlichen Nutzer dringend benötigte Stellplätze zu entziehen. Auch angesichts der vielen entfallenden Parkstände ist die Einrichtung der Behindertenplätze vor dem Eingang zum Tennis- und Hockeyverein eine Provokation.
Es besteht kein Grund, das Parken am Fahrbahnrand in der Saarlandstraße zu unterbinden. Zurzeit ist es nur Mo-Fr von 7-9 und 16-19 Uhr verboten. Bei Veranstaltungen in der Freilichtbühne wird dieses Verbot aufgehoben. Für Besucher der Freilichtbühne gibt es keine direkte ÖPNV-Anbindung. Wo sollen die mit dem Pkw anreisenden Besucher zukünftig parken?
Der LSBG bezieht sich hier nur auf Vermutungen zum Unfallgeschehen (siehe Seite 12 des Erläuterungsberichts zur Maßnahme „Jahnring bis U-Bahn Saarlandstraße“) und erklärt andererseits auf Seite 8 des Berichts, dass die Verkehrsbelastung der Saarlandstraße zwischen 2018 und 2023 um 8 bzw. 10 % abgenommen hat! Warum soll trotz Rückgang der Verkehrszahlen das Parken verboten werden?
Ähnliche Situationen, in denen auf dem rechten Fahrstreifen plötzlich geparkt werden darf, gibt es auf vielen Hauptverkehrsstraßen in Hamburg, z. B. Luruper Chaussee, Farnhornweg, Alte Landstraße, Bramfelder Chaussee, Sievekingsallee hinter der Burgstraße stadteinwärts. Auch im Jahnring nördlich des Stadtparks gibt es seit vielen Jahren diese Regelung (außer Mo-Fr 7-19 Uhr).
Die Straßenverkehrsbehörde wird daher aufgefordert, kein dauerndes Halteverbot am Fahrbahnrand der Saarlandstraße anzuordnen.
Die Kfz aus dem Südring in Richtung Saarlandstraße Nord können bisher über die Stadthallenbrücke fahren und dann links in die Saarlandstraße einbiegen. Auch wenn man auf der Westseite der Saarlandstraße keinen Parkplatz findet, kann man über diese Fahrbeziehung wenden. Zukünftig kann man nur nach rechts aus dem Südring in die Saarlandstraße fahren und muss dann wenden. An der Hellbrookstraße würden die Wender auf die Rechtsabbieger aus der Hellbrookstraße treffen, die mit einem Grünpfeil in die Saarlandstraße freigegeben werden. Würde das Wenden daraufhin hier verboten werden, dann müsste an der heute schon überlasteten Kreuzung Saarlandstraße/Wiesendamm gewendet werden. Hier fahren - wegen der breiten Mittelinsel im Wiesendamm - die beiden Linksabbieger hinter dem entgegenkommenden Linksabbieger, also umeinander herum. Wie soll man dort wenden, wenn die Fahrzeuge aus dem Wiesendamm anfahren und die Fußgänger Grün bekommen?
Auch wer aus der südlichen Saarlandstraße in den Südring fahren will, muss nun eine längere Umwegfahrt in Kauf nehmen, entweder wendet man an der Einmündung Alte Wöhr, was durch die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn offenbar nicht zugelassen werden soll, oder an der Wendemöglichkeit kurz vor der Freilichtbühne, wo man in die Nebenfahrbahn gelangen kann.
Ein weiterer Nachteil ist, dass wegen der größeren erforderlichen Fahrgassenbreite auf dem Südring zwischen Saarlandstraße und Stadthallenbrücke das Schrägparken nicht mehr möglich ist und dadurch viele Stellplätze entfallen.
Wurden diese Probleme bei der Planung nicht gesehen? Von Vorteil ist, dass bei der Maßnahme die bisherigen Fahrbahnen erhalten bleiben und man leicht die heutige Verkehrsführung wieder einrichten kann.
Auf der Westseite der Saarlandstraße werden an mehreren Stellen Fahrradbügel vorgesehen auf bisherigen Pkw-Stellflächen (0+230, 0+290, 0+355, 0+440, 0+ 655). Warum? Es werden hier keine gebraucht.
In den Stadtpark kann man sein Fahrrad mitnehmen, man darf sogar auf den Wegen Radfahren. Den Pkw kann man nicht mitnehmen.
Links vom Eingang zum Tennis- und Hockeyverein gibt es eine ausreichende Zahl von Fahrradständern, weitere auf dem Sportgelände neben dem Tennisplatz 5 und vor dem Rugby-Haus.
Selbst wenn Fahrradabstellanlagen gebraucht werden, gilt: Grundsätzlich gehören Fahrradbügel nicht auf Parkplätze am Fahrbahnrand. Im Gegensatz zu Radfahrern können Autofahrer ihr Fahrzeug nicht an andere Stellen schieben, daher sind sie auf den Fahrbahnrand angewiesen (StVO §12 Abs. 4).
Warum dürfen auf der Stadthallenbrücke keine Pkw mehr parken? Es gibt auch Fahrradstraßen, auf denen Pkw parken können. Hier wäre eine unbürokratische Lösung besser gewesen. Man muss es ja nicht Fahrradstraße nennen. So bleibt vorhandene Parkplatz-Infrastruktur ungenutzt bei gleichzeitig hohem Bedarf. Das versteht man nicht!
Leider kommen meine Einwände zu spät, das ist mir bewusst. Vielleicht lässt sich die eine oder andere Verbesserung jetzt noch oder später realisieren. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Schlussverschickung geändert wird. Die auf Seite 29 des Erläuterungsberichts geäußerte Absicht, dass „der Parkraum gegenüber dem Bestand so wenig wie möglich reduziert werden soll“, bleibt bedauerlicherweise ein bloßes Lippenbekenntnis!
Mit freundlichem Gruß
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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