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Eingabe für den RegA EWi am 07.02.2022 TOP 2 - Fußweg Wiesenstieg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.02.2022
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt informiert über die nachstehende Eingabe:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Gegensatz zum Bezirksamt HH Nord (s.u.*) sind wir nicht der Meinung, dass der Gehweg vom Wiesenstieg zum Stadtpark eine ausreichende Breite aufweist. Der Gehweg ist schon zu normalen Zeiten als Hauptzubringer vom Quartier südlich des Stadtparks viel zu schmal, in Zeiten von Corona, wo wir aufgerufen sind, ausreichend Abstand zu halten, auf jeden Fall völlig unstrittig zu schmal.

Zudem hat das Bezirksamt HH Nord nicht berücksichtigt, dass die Hecken demnächst wieder auf beiden Seiten kräftig austreiben werden und der Gehweg damit noch einmal deutlich schmaler wird.

Ebenso hat das Bezirksamt bisher nicht dafür Sorge getragen, dass die vorgeschriebene maximal Höhe der Hecken eingehalten wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Was gedenken Sie zu unternehmen, damit die Bürgerinnen und Bürger des südlichen Winterhudes den Gehweg zum Stadtpark nutzen können und nicht gezwungen sind, mit dem Auto dahin zu fahren?

 

PS Natürlich können die betreffenden Hecken deutlich weiter zurückgeschnitten werden, ohne dass hierdurch die Hecken Schaden nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Initiative UNSER MÜHLENKAMP

 

 

*  rgerfrage an das Bezirksamt vom 30.01.2022:

Bitte kurze Info, wann endlich die Hecken rechts und links vom Fußweg zum Stadtpark auf die jeweiligen Grundstücksgrenzen zuck geschnitten werden (inkl. Rückschnitt in der Höhe auf das zulässige Maß). Die Angelegenheit muss bekanntlich bis Ende Februar 2022 erfolgt sein.“

 

Antwort des Bezirksamtes am 02.02.2022:

Wie Ihnen bereits vom ehemaligen Leiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes, mitgeteilt wurde, sind die Hecken im Wiesenstieg auf die Grenze gepflanzt. Somit kann ein Rückschnitt bis zur Grenze nicht erfolgen, da sonst die Hecken eingehen würden. Zudem hat die aktuelle Überprüfung der örtlichen Situation keinen Handlungsbedarf ergeben, da der Gehweg eine ausreichend nutzbare Breite aufweist.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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