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Eingabe: Bewohnerparkzone N111 / Papenhuder Straße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.06.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 5.1

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit dem 06.03. befindet sich die Papenhuder Straße inmitten des Bewohnerparkgebietes N111 „Uhlenhorster Weg“, ist selbst jedoch vom Bewohnerparken ausgeschlossen.

 

Der Hintergrund die Papenhuder Straße vom Bewohnerparken auszuschließen leigt vermutlich in der Sorge begründet, dass die dortigen Gewerbetreibenden einen Standortnachteil erfahren könnten.

 

Schaut man einmal über die Alster in den Eppendorfer Baum, wo es eine analoge Regelung gibt, stellt man dort ein ständiges Ankommen und Abfahren von KFZ fest, da es dort zahlreiche Geschäfte zum Einkauf des täglichen Bedarfs und etliche Bekleidungsgeschäfte, zu den die Kunden anreisen, gibt.

 

In der Papenhuder Straße besteht ein ganz anderer Querschnitt an Geschäften, der nicht in vergleichbaren Maße Kundschaft in PKW anzieht. Einige Galerien, ein Tauchladen, Spielzeuggeschäft, Friseure, Bäcker, Gastronomie.

 

Nach Einführung der Bewohnerparkzone N111 sind tagsüber etwa die Hälfte der Parkplätze unbelegt. Es besteht in der Papenhuder Straße kein Parkdruck. In den umliegenden Straßen dafür umso mehr, da die Bewohner der Papenhuder Straße dort ihre Autos unterbringen müssen. Zum 07.03. wurde zudem in der benachbarten Straße Uhlenhorster Weg noch ein großzügiges Halteverbot bis 31.12. eingerichtet.

 

Unabhängig von den obigen Ausführungen sind die Grenzverläufe der Parkzonen nicht durchdacht, sie sind nicht ausreichend beschildert und nicht eindeutig dokumentiert. So darf ich zB. den Uhlenhorster Weg westlich des Hofweges nicht mit N111 benutzen, den östlich jedoch schon, obwohl er weiter weg liegt.

 

In der textlichen Beschreibung des LBV heißt es:

 

„In den Straßenzügen Papenhuder Straße und Lübecker Straße besteht die Möglichkeit bis drei Stunden gebührenpflichtig zu parken. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigung. Hier ist lediglich das Kurzzeitparken erlaubt.“

 

In der dazugehörigen Skizze ist der entsprechende Bereich (blau) jedoch nicht auf die Papenhuder Straße beschränkt, sondern reicht den Hofweg entlang bis zur Averhoffstraße. Die Kontrollbeamten schreiben dort Anwohner mit Parkschein N111 auf.

 

Ich bitte darum die Bewohner der Papenhuder Straße durch Aufnahme ihrer Straße in den Bewohnerparkbereich von der unnötigen Erschwernis, die zur Zeit besteht, zu entlasten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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