21-2411

Eingabe: Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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07.06.2021
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt informiert über die nachstehende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in ihrem Verkehrskonzept von September 2020 plant die LSBG das Ein- und Ausfahren in die Wellingsbütteler Landstraße von Süden (Fuhlsbüttler Straße) über die kompletten fünf Jahre Bauzeit zu unterbinden. Da allen Anliegenden der Wellingsbütteler Landstraße versichert wird, dass ihr Grundstück stets erreichbar sein wird, bedeutet dies gleichzeitig im Umkehrschluss, dass stets ein Fahrstreifen entlang der Baustelle gewährleistet sein wird.

 

Am 18.2.2021 beschloß der Regionalausschuss Alstertal als Kompromiß zu der von dem LSBG geplanten, aber nicht akzeptablen Vollsperrung, insbesondere hinsichtlich der Sperrung der Wellingsbütteler Landstraße von Süden für Anwohner in Klein Borstel, dass während der gesamten Bauphase eine Einbahnstraßenregelung von 4 Uhr bis 12 Uhr stadteinwärts und von 12 Uhr bis 4 Uhr stadtauswärts sichergestellt werden muß (Drucksachen-Nr. 21-2823).

 

In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion nach § 27 BezVG (Drucksachen-Nr. 21-2198) teilte die zuständige Behörde am 1.4.2021 mit, dass das seit September 2020 vorliegende Verkehrskonzept nach wie vor unverändert ist.

 

Meine Fragen lauten:

  1. Warum wurde das Verkehrskonzept bisher nicht dem Beschluss des Regionalausschusses Alstertal vom 18.2.2021 angepaßt?
  2. Was hat die Abstimmung des  Verkehrskonzeptes ab Oktober 2020 mit den Feuerwehren ergeben?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz