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Eingabe: Anwohnerparken Julius-Reincke-Stieg Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

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06.12.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 14. November

2022 mit der o.g. Thematik auf Grundlage einer Eingabe befasst und einstimmig (Zustimmung: CDU, FDP, DIE LINKE; Enthaltung: GRÜNE, SPD) folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem LBV, das Bewohnerparken im Julius-Reincke-Stieg sofort mit umzusetzen.

 

Begründung:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

Sehr geehrter Herr Riesle,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich wohne mit meiner Familie im Julius-Reincke-Stieg. Wir haben erfahren, dass der Julius-Reincke-Stieg vom Anwohnerparken ausgeschlossen wird. Dies ist aus folgenden Gründen weder fair noch logisch, und die Anwohner des Julius-Reincke-Stiegs müssen ebenfalls eine Anwohnerparkberechtigung erhalten und unabhängig davon, ob sie einen Anwohnerparkausweis haben oder nicht, Besucherparken beantragen können:

 

  1. Nicht  jede Wohnung im Julius-Reincke-Stieg hat einen Parkplatz. Es wurde zwar beim Bau der Wohnanlage für jede Neubauwohnung ein Parkplatz eingeplant. Jedoch sind diese Parkplätze zum Teil an Mietparteien aus dem Altbau Julius-Reincke-Stieg Nr. 13 vermietet und einige Mietparteien haben mehrere Parkplätze, so dass neu einziehende Mieter erst mal nur auf die Warteliste für einen Parkplatz kommen. Diese Menschen können nun nirgendwo mehr parken.
  2. Nicht alle können einen Tiefgaragenstellplatz bezahlen. Während das Parken in der Tiefgarage des Julius-Reincke-Stiegs 1.080 Euro im Jahr kostet, kostet das Anwohnerparken nur 65 Euro im Jahr.
  3. Wir sind auch vom Besucherparken ausgenommen. Besucher von Nachbarn, die in der Martinistrasse wohnen, können für 3 Eur einen Tagesausweis kaufen. Unsere Besucher müssen 13 Euro am Parkautomaten zahlen. Das macht keinen Sinn, aber ein Mitarbeiter der LBV, der eines Morgens hier seine Runden gemacht hat, hat mir dies bestätigt.
  4. Anwohner umliegender Straßen, denen eine Tiefgarage zur Verfügung steht, werden nicht vom Anwohnerparken ausgenommen, z.B. die Nachbarn auf dem ehemaligen Bethanien-Gelände. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es könnte daher auch gegen die neue Regelung geklagt werden.

 

Auch andere Quartiere, die vom Anwohnerparken ausgeschlossen wurden, protestieren dagegen und werden von Mitgliedern ihrer Bezirksversammlung dabei unterstützt, z.B. in Lokstedt: https://www.change.org/p/anwohnerparken-im-heinrich-kock-weg-quartier-s%C3%BCderfeld-park/u/31047133

 

Wir bitten Sie, dieses Thema auf die Tagesordnung der Bezirksversammlung am 14.11.2022 zu setzen. Außerdem bitten wir Sie, die Aufnahme des Julius-Reincke-Stiegs ins Anwohnerparken zu veranlassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

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