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Eingabe: 5 Jahre Sperrung der Wellingsbütteler Landstraße. 2022 Anwohnerausweichmöglichkeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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07.06.2021
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:

 

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Entsetzen müssen wir erfahren, dass die Sperrung der Wellingsbütteler Landstraße von Süden her, also aus Richtung Fuhlsbüttler Str., ab Frühjahr '22 für 5 Jahre eingerichtet wird.

 

Für die Anwohner der Wellingsbütteler Landstr., des Wellingsbüttler Wegs und div. angrenzenden Seitenstraßen wird dieser Umstand vor allem ein erheblicher und unangenehmer zeitlicher, täglicher Mehraufwand neben zusätzlichen Fahrtkosten bedeuten. Dieser Mehraufwand treibt uns schon jetzt in sehr große Sorge.

Es wäre ein Lichtblick, wenn nicht ausschließlich über die Alte Landstr. bzw. über die Bramfelder Chaussee kommend schlussendlich in den Wellingsbüttler Weg, in die Wellingsbütteler Landstr. Und angrenzenden Wohnstraßen von Norden eingefahren werden müsste.

Der Ohldorfer Friedhof böte eine Umgehungsmöglichkeit. Doch auch hier sind inzwischen die Pforten für den Durchgangsverkehr geschlossen. Dies ist aus ethischen Gründen grundsätzlich verständlich, doch könnte hier vor dem Hintergrund dieser Ausnahmesituation ein Lösungsvorschlag zu finden sein. So könnten die Friedhofsschranken für Anwohner der hier genannten betroffenen Straßen z.B. über zugeteilte Passierscheine oder Passier-Codes z.B. 2x täglich die Möglichkeit zur Durchfahrt zum/vom Haupteingang bis Ausfahrt Borstels Ende bzw. in umgekehrte Richtung erhalten.

 

Wir bitten und hoffen, dass Sie diesen Vorschlag unbedingt noch einmal in Ihr Vorhaben einbeziehen.

Herzlichen Dank!“

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

noch einmal möchten wir zu bedenken geben: Es ist nicht nur für die Bewohner der Wellingsbütteler Landstraße, des Wellingsbüttler Wegs und deren Seitenstren unzumutbar, über eine so lange Zeit den enormen zeitlichen Mehraufwand neben zusätzlichen Fahrtkosten aufgrund der Sperrung aus Richtung Nord in Kauf zu nehmen, sondern ebenfalls für alle Personen, die keine direkten Anwohner sind, die jedoch darauf angewiesen sind, berufliche und private Anfahrten mit dem Auto zu den Anwohnern und ansessigen Firmen und Institutionen durchzuführen, wie z.B. Pflegekräfte, Hausärzte, Firmenmitarbeiter, Lieferdienste, eigene Sanierungsarbeiter, Hauspersonal, Besuche der Kinder, Verwandte, Freunde. Wie ist die Regelung hierfür geplant? Evtl. Könnte man auch hier auf entsprechende - so unsere Idee - Passierscheine bzw. Passiercodes über den Ohlsdorfer Friedhof (siehe unsere Email v. 29.05.21) nachdenken?

 

Wir bedanken uns für Ihre Kenntnisnahme und hoffen auf aktive Umsetzungsmöglichkeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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