22-0893

Einführung von Tempo 30 auf der Niendorfer Straße Drs. 22-0676, Beschluss der BV vom 27.02.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 5.6

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Niendorfer Straße ist eine bedeutende Verkehrsachse zwischen der Kollaustraße und dem Oddernskamp, die zugleich eine zentrale Verbindung zur Grelckstraße herstellt. Insbesondere der Abschnitt zwischen den bestehenden Tempo-30-Bereichen „Hinter der Lieth“/„tersbarg“ und „Hagendeel/Grelckstraße“ weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf, was die Sicherheit von Fußngerinnen und Radfahrerinnen gefährdet. Die Einführung von Tempo 30 in diesem Bereich würde die Verkehrssicherheit erhöhen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessern. Durch die zunehmende Wohnbebauung entlang dieser Straße hat sie sich in eine belebte Wohnstraße gewandelt, die nicht nur Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern auch Kindern auf ihrem Weg zu nahegelegenen Kindergärten und Schulen dient. Zudem verläuft im nordwestlichen Abschnitt die Veloroute 3, die eine sichere Nutzung durch Radfahrende erfordert. Durch die am 11. Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben sich neue Möglichkeiten, Tempo 30 auch auf Vorfahrtstraßen einzurichten insbesondere in Bereichen mit Spielplätzen, Schulen und stark frequentierten Wegen. Erfahrungen aus der Vollsperrung der Niendorfer Straße im Sommer 2024 zeigen, dass eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs spürbar zur Lärm- und Emissionsminderung beiträgt, die Lebensqualität erhöht und die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder verbessert. Mit der Einführung von Tempo 30 kann der Straßenraum gerechter gestaltet und allen Verkehrsteilnehmenden, einschließlich Fußngerinnen und Radfahrerinnen, besser Rechnung getragen werden.

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständigen Fachabteilungen aufzufordern, die Einrichtung von Tempo 30 in der Niendorfer Straße (Strecke oder Zone)

1. insbesondere im Abschnitt zwischen „Hinter der Lieth“/„tersbarg“ und „Hagendeel/Grelckstraße“ zu prüfen.

2. die Erweiterung der Tempo-30-Regelung zwischen „Hinter der Lieth“ und dem Übergang „Kollau-Wangerweg“ zu prüfen.

3. Sollte eine vollständige Einführung von Tempo 30 nicht möglich sein, sollen alternative verkehrssichernde Maßnahmen (z. B. Querungshilfen, Verkehrsinseln oder zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen) geprüft werden.

4. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Regionalausschuss zeitnah vorgestellt werden, um weitere Schritte zu beraten.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Zur Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es die Möglichkeiten der Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder einer Tempo-30-Strecke. Die Eignung einer Straße für eine solche Anordnung muss individuell geprüft werden. In Hamburg gilt bereits auf knapp 60% des gesamten Straßennetzes eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorwiegend handelt es sich hierbei um Tempo-30-Zonen auf Bezirksstraßen. Zudem können Tempo-30-Strecken beispielsweise vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten oder an stark lärmbelasteten Straßenabschnitten angeordnet werden. Diese streckenbezogenen Anordnungen sind nicht mit einer flächendeckenden Tempo-30-Zone zu vergleichen und laut StVO nur im direkten Umfeld einer entsprechenden Einrichtung oder im Bereich eines Lärmbrennpunktes möglich. Die Niendorfer Straße ist nicht im Hamburger Lärmaktionsplan vorgesehen.

Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist nicht an jeder Stelle des Straßennetzes möglich. Die Verkehrsbelastung der Niendorfer Straße liegt bei ca. 18.000 Kfz/24 h mit einem Schwerlastanteil von ca. 3%. Neben der Kollaustraße (B 447) übernimmt die Niendorfer Straße eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den Stadtteilen Lokstedt und Niendorf.

Tempo-30-Zonen werden insbesondere in Wohngebieten eingerichtet und zeichnen sich durch eine Führung der Verkehrsteilnehmenden im Mischverkehr und ohne Markierungen oder Lichtsignalanlagen aus. Gerade an stärker befahrenen Straßen sind diese verkehrsregelnden Elemente jedoch von hoher Bedeutung, um eine sichere Führung der Verkehrsteilnehmenden und eine sichere Überquerbarkeit der Straße zu gewährleisten. Aus diesen Gründen ist die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Niendorfer Straße leider nicht möglich.

Die Zuständigkeit für die Einführung einer Tempo-30-Streckenbegrenzung liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.04.2025
Ö 5.6
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Niendorfer Str. Kollaustraße Grelckstraße Lokstedt

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