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Eine Heimat für Gebäudebrüter und Fledermäuse – bei Neubauten und Sanierungen, auch im Denkmalschutz Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Ö 6.4

Sachverhalt

Der Antrag in Kürze

Immer mehr gebäudebewohnende Vögel und Fledermäuse verlieren in unserer Stadt ihre Brut- und Schlafplätze durch glatte Neubaufassaden, energetische Sanierungen, oder den Abriss alter Gebäude. Artenschutz kann mit einfachen Mitteln verbessert werden, indem Niststeine, Spalten oder Kästen bei Baumaßnahmen mitgeplant werden. Der Bezirk Nord sollte dies durch Information und Förderungen unterstützen.

Gebäudebrüter und Fledermäuse: Kulturfolger in Bedrängnis

Unsere Stadt ist Lebensraum für zahlreiche wildlebende Tierarten, die sich über Jahrtausende an das Leben in menschlicher Nähe angepasst haben. Gebäudebrüter wie Mauersegler, Haussperlinge und Mehlschwalben sowie verschiedene Fledermausarten sind Kulturfolger, die auf Nischen, Spalten und Hohlräume in und an Gebäuden angewiesen sind.

Dramatischer Bestandsrückgang

Viele dieser Arten sind stark gefährdet. Der Mauersegler etwa hat in den vergangenen Jahrzehnten über 50 Prozent seines Bestandes verloren. Viele ehemals häufige Arten stehen heute auf den Roten Listen. Alle heimischen Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt auch sie finden immer seltener geeignete Sommer- und Winterquartiere. In Hamburg leben 14 der 25 in Deutschland beheimateten Fledermaus-Arten, hier ist unsere Stadt also besonders gefragt.

Ursachen: Moderne Bauweisen zerstören Lebensräume

Ein wesentlicher Grund für den Rückgang von Gebäudebewohnern: Ihr Lebensraum schwindet dramatisch. Moderne Bauweisen mit fugenlosen Fassaden, energetische Sanierungen und der Abriss älterer Gebäude mit geeigneten Strukturen führen zu immer weniger Brutplätzen und Wohnquartieren. Dazu kommen Faktoren wie Lichtverschmutzung und der Rückgang von Insekten als Nahrungsquelle.

Artenschutz und Baukultur sind vereinbar

Artenschutz lässt sich mit energetischer Modernisierung und sogar dem Denkmalschutz vereinbaren wenn die Bedürfnisse von Gebäudebrütern und Fledermäusen von Anfang an mitgedacht werden. Das gilt nicht nur dann, wenn aufgrund des Artenschutzrechts bei Baumaßnahmen vorhandene Quartiere gesichert oder ausgeglichen werden müssen. Wer freiwillig Nist- und Quartiersmöglichkeiten in die Planung integriert, schützt die Artenvielfalt.

In Zeiten von Klimakrise und Artensterben trägt jede Kommune und jede*r Einzelne Verantwortung für den Erhalt unserer Biodiversität. Der Bezirk Hamburg-Nord kann hier zeigen, dass nachhaltiges Sanieren und Bauen mit dem Artenschutz Hand in Hand gehen können ohne zusätzliche Bürokratie, nur durch Förderung, Information und gutes Beispiel.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

  1. Personen, die Bauanträge stellen, in geeigneter Weise beispielsweise in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden über die Bedeutung von Bauten für Gebäudebrüter und Fledermäuse zu informieren, technische Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen (Niststeine, Einbaukästen, Spaltenquartiere, z.B,. durch Best-Practice-Beispiele);
  2. Personen, die Bauanträge stellen, auf die rechtlichen Verpflichtungen nach § 44 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) aktiv hinzuweisen;
  3. zu prüfen, wie eine freiwillige Integration von Nist- und Quartiersmöglichkeiten für Vögel, Fledermäuse oder Insekten bei Neubauten und Sanierungen einschließlich derer in Denkmal- und Milieuschutzgebieten durch finanzielle Anreize unterstützt werden kann, etwa durch:

- ein Förderprogramm mit Zuschüssen für die Installation von Nisthilfen und Quartieren oder

- die Verankerung entsprechender Maßnahmen als positives Bewertungskriterium in bestehenden Bezirksförderrichtlinien;

  1. bei bezirkseigenen Neubauten und Sanierungen mit gutem Beispiel voranzugehen und Maßnahmen für Gebäudebewohnende Tierarten regelhaft wo fachlich sinnvoll umzusetzen;

r die GRÜNE Fraktion

Timo B. Kranz

Daniela Clément

Christoph Reiffert

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.12.2025
Ö 6.4
Anhänge

Keine

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