Durchgehendes öffentliches Gehrecht entlang des Osterbekkanals zwischen Hufnerstraße und Witthof endlich umsetzen. Antrag der AfD-Fraktion
Im Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 ist gemäß § 2 Nr. 8 ein durchgehendes Gehrecht auf mehreren Flurstücken festgesetzt, das eine öffentliche Wegeverbindung entlang des Osterbekkanals zwischen Hufnerstraße und Witthof gewährleisten soll.
Zur Klärung des Umsetzungsstandes wurden durch die AfD Fraktion mehrere Kleine Anfragen gestellt. Die Antworten des Bezirksamtes bestätigen dabei folgende wesentliche Punkte:
- Das Gehrecht besteht weiterhin fort.
- Eine Widmung nach dem Hamburgischen Wegegesetz ist bislang nicht erfolgt.
- Eine vollständige dingliche Sicherung im Grundbuch liegt nicht für alle betroffenen Flurstücke vor.
- Die bauliche Umsetzung ist bislang nur teilweise erfolgt.
- Eine Funktionslosigkeit der Festsetzung wird ausdrücklich verneint.
Diese Erkenntnisse belegen, dass zwar ein wirksames planungsrechtliches Gehrecht besteht, die tatsächliche Umsetzung jedoch lückenhaft ist und eine durchgehende öffentliche Nutzung derzeit nicht gewährleistet wird.
Das festgesetzte Gehrecht dient ausdrücklich der Sicherstellung einer durchgehenden, öffentlich zugänglichen Wegeverbindung. Ein Bebauungsplan entfaltet seine Steuerungswirkungjedoch nur dann vollständig, wenn die festgesetzten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Die derzeitige Situation stellt ein Vollzugsdefizit dar: Das Gehrecht ist rechtlich vorgesehen, wird aber faktisch nicht vollständig gewährleistet. Ziel musses daher sein, das Gehrecht vollständig und durchgehend für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Hierzu sind – sofern erforderlich – zunächst alle rechtlichen, tatsächlichen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen (insbesondere Grundbucheintragungen, Widmung und bauliche Herstellung), um im Anschluss die Nutzung konsequent durchzusetzen.
Beschluss/
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Barmbek-Nord 34 festgesetzte durchgehende Gehrecht entlang des Osterbekkanals zwischen Hufnerstraße und Witthof vollständig für die Öffentlichkeit durchzusetzen.
2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle hierfür erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere:
a) die vollständige dingliche Sicherung des Gehrechts auf allen betroffenen Flurstücken,
b) die Prüfung und Durchführung einer Widmung nach dem Hamburgischen Wegegesetz,
c) die bauliche Herstellung einer durchgehenden und nutzbaren Wegeführung.
3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber den betroffenen Eigentümern alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung des Gehrechts sicherzustellen und durchzusetzen.
4. Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, bis wann die vollständige öffentliche Nutzbarkeit der Wegeverbindung hergestellt wird.
5. Die Bezirksversammlung ist regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung zu unterrichten.
Robert Buck, KilianOltrogge, Michael Schumann
AfD-Fraktion
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