Durchgangsverkehr Richeystraße Stellungnahme der zuständigen Stelle/n zur Eingabe (Drs. 21-8820)
Letzte Beratung: 14.11.2024 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.1.1
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:
Im Zuge der Planungen der U-Bahn-Linie U5 wurde in Kenntnis der Bausituation an der Nordheimstraße / Fuhlsbüttler Straße, der Steilshooper Allee, der Gründgensstraße, der Fabriciusstraße und im Bramfelder Dorfplatz ein zwischen kommunalen Dienststellen, Polizei, Verkehrsdirektion und der Hochbahn abgestimmtes Verkehrskonzept zusammen mit einem Gutachterbüro entwickelt und einvernehmlich verabschiedet.
Dem Konzept zu Grunde liegendes Ergebnis der Verkehrsanalyse war, dass es insbesondere durch die baustellenbedingt notwendigen Verkehrseinschränkungen in der Nordheimstraße in Richtung City Nord ohne verkehrslenkende Maßnahmen zu sehr starken Ausweichverkehren von der Steilshooper Allee nach links in die Steilshooper Straße und im weiteren Verlauf in der Rümkerstraße und Langenfort sowie in dem Bereich der Meister-Franke-Straße und Schmachthäger Straße kommen würde. Diese vorgenannten Straßenzüge bzw. Bereiche sind nicht geeignet, neben dem bisherigen Individual- und Wirtschaftsverkehr zusätzlichen baubedingten Ausweichverkehr aufzunehmen.
Mehrere Schulen und das wohnsensible Umfeld setzen Rahmenbedingungen für die Analyse und das Konzept. Weiterhin hätte man aufgrund des zunehmenden Kraftfahrzeugverkehrs in der Steilshooper Straße den Radverkehr insbesondere im weiteren Verlauf auf dem Schutzstreifen der Straße Langenfort verbieten müssen. Gleichzeitig sollte für die Gewährleistung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs eine Strecke für einen stabilen Busbetrieb zur Anbindung Steilshoops an Barmbek geschaffen werden.
Daher wurde in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion der Polizei sowie dem örtlichen Polizeikommissariat entschieden und durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet, das Linksabbiegen von der Steilshooper Allee in die Steilshooper Straße zu unterbinden. Eine Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Hauptverkehrsstraßen Bramfelder Chaussee, Bramfelder Straße und Habichtstraße. Hierzu wurde eine Umleitungs- und großräumige Hinweisbeschilderung installiert und die Knotenpunkte entlang der Ausweichroute für die geänderten Verkehrsstärken optimiert. Die Grünzeiten an den Lichtsignalanlagen wurden angepasst und z. T. Abbiegespuren neu gebaut. Exemplarisch sei der doppelte Linksabbiegefahrstreifen von der Steilshooper Allee aus Richtung Farmsen kommend nach links in die Bramfelder Chaussee stadteinwärts genannt. Alle Maßnahmen des bauzeitlichen Verkehrskonzeptes sind unter https://schneller-durch-hamburg.de/u5-barmbek-nord-anpassungen-verkehr-bus-auto beschrieben.
Ein derartiges Verkehrskonzept kann dennoch nicht sicherstellen, dass in anderen Straßenräumen alle bisherigen Verkehrsverhältnisse unverändert bleiben.
Gemäß Drs. 22/14964 haben sich „die Verkehrszahlen in der Richeystraße im Verhältnis zum Ausgangszustand nach Änderung der Verkehrswege nur leicht erhöht und die Abwicklung der anstehenden Verkehre wird gut bewältigt. Ein permanenter Verkehrsstau ist nicht festzustellen. Eine Sperrung der Richeystraße würde die Verkehre vermehrt auf den Straßenzug Hellbrookkamp / Heinrich-Helbing-Straße / Elligersweg verlagern“.
In Drs. 22/14817 wurde erläutert, dass zwar rechtlich eine Sperrung von Straßen unter Beachtung der dafür definierten Rahmenbedingungen jederzeit möglich sei, dabei jedoch zu prüfen sei, dass die Maßnahme erforderlich sein müsse, geeignet sei und in einem angemessenen Verhältnis stehe, das gewünschte Ziel zu erreichen. Eine Sperrung der Richeystraße wurde in den Bauarbeiten vorgelagerten Gesprächen thematisiert: Die Straßenverkehrsbehörden, die Hochbahn und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als Bauvorhabenträger kamen überein, die verkehrliche Entwicklung regelmäßig zu überprüfen und bedarfsweise zu reagieren. Dabei stand stets im Vordergrund, die Belastungen für alle Beteiligten abwägend auf das Mindestmaß zu begrenzen. Von einer Sperrung der Richeystraße wurde wegen zu erwartender umfangreicher Auswirkungen auf die Mobilität der Anwohnenden abgesehen. Darüber hinaus hätte sich die Verkehrsbelastung nicht mehr verteilt, sondern sich hauptsächlich südlich auf die Querverbindung Heinrich-Helbing-Straße – Elligersweg mit vorhandenem Schul- und Kitastandort konzentriert.
Die Polizei wird aufgrund der verschiedenen Eingaben der Anwohnenden
durchführen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 36 wie folgt Stellung:
Bei der Richeystraße handelt es sich um eine öffentliche Straße. Ein Anstieg der Verkehrszahlen kann straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen rechtlich nicht begründen. Eine Privilegierung der Anwohner der Richeystraße ist unrechtmäßig. Nach der letzten Geschwindigkeitsmessung wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 26 km/h gefahren. Das Geschwindigkeitsniveau ist somit unauffällig.
Eine Auswertung der Unfallstatistik in der Richeystraße seit Beginn der Maßnahme Steilshooper Allee/Steilshooper Straße ergab keinerlei Auffälligkeiten.
Die Richeystraße wird täglich von den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde bestreift. Konkrete Gefährdungen von Fußgängern oder Radfahrern wurden weder von uns beobachtet noch von Bürgern angezeigt.
Zur Verkehrsmaßnahme Steilshooper Allee/Steilshooper Straße:
Die U5 Projekt GmbH hat ein Verkehrskonzept zur Abwicklung der anstehenden Verkehre während des Bau U5 Ost erstellt. Das Verkehrskonzept sieht u.a. vor, dass am Knotenpunkt Steilshooper Allee / Steilshooper Straße nur noch ein Linksabbiegen für Linienbusse der Hochbahn in die Steilshooper Straße vorgesehen ist. Diesem Konzept hat die Polizei, vertreten durch die Verkehrsdirektion 52 und der Straßenverkehrsbehörde des PK 36 zugestimmt.
Begründung:
Mit den fortschreitenden Planungen der Ertüchtigung dieser Streckenabschnitte erkannten alle Beteiligten, dass es insbesondere mit den Verkehrsverlagerungen zu einer extremen Verkehrszunahme in der Steilshooper Straße kommen würde und dadurch der Radverkehr in diesem Straßenabschnitt auf Radfahrstreifen oder Radwegen geführt werden müsste. Die Schutzstreifen in der Rümkerstraße – Langenfort wären gemäß den gängigen Richtlinien für die Radverkehrsführung demnach nicht mehr zulässig. Die Velo-Route 5 müsste aus diesem Bereich herausgenommen werden. Dies ist mangels Alternativen nicht möglich. Die Erreichbarkeit, der in diesem Bereich befindlichen sozialen Einrichtung wie Kindetagesstätten, Altenheime und insbesondere der dort befindlichen Schulen würden stark eingeschränkt und die Verkehrssicherheit würde sich wesentlich verschlechtern. Des Weiteren sollten sich die Bestandszahlen des Verkehrs in der Steilshooper Straße nicht massiv erhöhen, da dieser Streckenabschnitt außerdem für einen ungehinderten Ablauf des ÖPNV während der Bauzeit der U5 Ost zwingend benötigt wird. Alternativen für diese Verkehrsbeschränkung waren nicht erkennbar. Die Polizei wird die Maßnahme beibehalten.
Verkehrsbehinderungen durch parkende Pkw werden von uns als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die Sperrung von Freiräumen durch Steine wird von uns nicht befürwortet.
Das Bezirksamt nimmt zur Eingabe 7. b) (Mangel im Bereich des Gehweges) wie folgt Stellung:
Der Mangel ist durch das Bezirksamt 10.06.2024 behoben worden.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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