Digitale Öffentlichkeit in Pandemiezeiten herstellen Antrag der VertreterInnen der freien Träger des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 17.02.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 8.3
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wird die Kinder- und Jugendhilfe zu einem Großteil von freien Trägern sowie ehrenamtlichen Engagement getragen. Dies spiegelt sich auch in der „Zweigliedrigkeit“ des Jugendamtes wider, die explizit die Einbindung von freien Trägern und Öffentlichkeit erforderlich macht.
Die gegenwärtige Pandemielage hat dazu geführt, dass die Öffentlichkeit aber auch beratende Mitglieder sowie Vertretungen von stimmberechtigten Mitgliedern von den Sitzungen ausgeschlossen waren. Damit kann der Jugendhilfeausschuss seinen Aufgaben und seinem vom Gesetzgeber vorgesehenen Charakter nicht gerecht werden.
Aufgrund der wohl noch länger andauernden Pandemielage sowie im Vorgriff auf mögliche ähnliche Situationen, ist dringend eine rechtssichere Möglichkeit zur digitalen Einbindung der Öffentlichkeit in die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu schaffen. Eine solche Möglichkeit kann beispielsweise über einen Live-Stream als Video oder Audio geschaffen werden, mit der Option Fragen per Chat-Funktion, Sprachnachricht oder E-Mail an die Sitzungsleitung zu richten.
Der Jugendhilfeausschuss fordert den Bezirksamtsleiter auf, bis spätestens Januar 2021 eine rechtssichere Möglichkeit zur digitalen Einbindung der Öffentlichkeit in die Sitzzungen des Jugendhilfeausschusses zu schaffen.
Georg Abschlag, Kathrin Ahrweiler, Lee Akar, Dr. Stefan Brauckmann, Heike Lütkehus, Kay Guivearra, Ralf Schmidt und Christiane Rupp
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