Den Winter ausbremsen: Winterdienst auf Routen für den Radverkehr ausweiten! Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Ö 5.4
Ein erheblicher Teil der Radfahrenden nutzt auch bei weniger günstiger Witterung regelmäßig das Fahrrad, um zur Schule, in die Uni oder zum Job zu gelangen. Besonders herausfordernd ist dabei, wenn Schnee und Eis auf Radwegen und Fahrbahnen das Vorankommen behindern und die Nutzung gefährlich machen.
Hamburg hat darauf bereits mit der Festlegung eines recht dichten Routennetzes reagiert, auf dem sowohl fahrbahngleiche als auch abgesetzte Radwege gestreut werden. Insbesondere entlang der Hauptverkehrsstraßen und der Velorouten existiert so ein gutes Netz, um auch bei Schnee und Eis ähnlich gut wie der nebenan verlaufende Autoverkehr vorankommen zu können.
Insbesondere dort, wo die Velorouten aber durch kleinere Nebenstraßen verlaufen und auch im Norden des Bezirks weist dieses Winterdienst-Netz für den Radverkehr noch Lücken auf. Um in der kalten Jahreszeit nicht die Mobilitätswende, sondern den Winter auszubremsen, sollte dieses Netz erweitert werden. Dabei sollten auch die geplanten Bezirksrouten bereits jetzt in den Blick genommen werden. Sie sind elementar für eine gute Nah-Mobilität und als Zubringer für die Velorouten. Da sie öfter in Nebenstraßen verlaufen, wo wegen des geringeren Autoverkehrs nicht gestreut wird, sind neue passende Konzepte für eine Nutzbarmachung für Radfahrende zu entwickeln.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass der Winterdienst zügig auf alle Radwege,
Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf Velorouten sowie an Hauptverkehrsstraßen
und in Fahrradstraßen ausgeweitet wird. Ziel ist eine vergleichbare Qualität der
Räumung wie auf den restlichen Teilen der Fahrbahnen.
2. Perspektivisch soll auch das Netz der Bezirksrouten nach deren endgültiger
Festlegung, sowie stark von Fuß- und Radverkehr frequentierte Wohnstraßen, in den
Winterdienst aufgenommen werden.
Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion
Timo B. Kranz Angelika Bester
Thorsten Schmidt Angelina Timm
Christoph Reiffert
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Das Winterdienstkonzept des Senats beruht auf den Vorschriften des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG). Dieses sieht vor, dass die Stadtreinigung Hamburg (SRH) an gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Wege im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit einen Winterdienst durchführt (§ 28 Abs. 2 und 3 HWG). Gesetzlich liegt der Schwerpunkt auf der Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des ÖPNV sowie auch der Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Geschäften, Ärzten, Krankenhäusern, Behörden u.v.m. Dies sind in der Hauptsache Fahrbahnen auf Hauptverkehrsstraßen mit Buslinienverkehr, dazugehörige wichtige Verbindungsstraßen (Regiewege der SRH), Kreuzungsbereiche, Überwege und Bushaltestellen sowie anliegerfreie Gehwegstrecken. Neben- bzw. Wohnstraßen gehören nicht zu den verkehrswichtigen Wegen. Diese können im Rahmen freier Kapazitäten nachrangig geräumt werden.
Auf Gehwegen und diesen gleichgestellten Anlagen (z.B. Fußgängerzonen) liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei den Anliegerinnen und Anliegern (§ 31 Absatz 1 HWG). Nicht zuständig sind die Anliegerinnen und Anlieger für den Winterdienst auf Fahrradwegen (vgl. § 31 Absatz 1 HWG).
Die Aufgabe des Winterdienstes wird im Wesentlichen von der SRH und den Anliegerinnen und Anliegern wahrgenommen.
Die SRH räumt und streut Fahrbahnen, das Radewegenetz und u. a. die anliegerfreien Gehwege im Rahmen des Winterdienstes entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Die notwendigen Ressourcen wie Fahrzeuge, Streumittel und Personal schließen einen hohen Anteil an Vorhaltekosten ein und müssen somit auch in milden Wintern getragen werden.
Vor diesem Hintergrund ist kein lückenloser Winterdienst durch die öffentliche Hand, sondern ein begrenzter, auf Prioritäten beruhender Winterdienst vorgesehen, der auch den Anliegerinnen und Anliegern eine große Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit auf Gehwegen zuweist.
Der Winterdienst auf Radstrecken ist erst kürzlich aufgrund der veränderten mobilitätspolitischen Ausrichtung ausgeweitet worden. Um das Radfahren auch im Winter zu ermöglichen, führt die SRH auf einem ausgewählten, zusammenhängenden Radwegenetz einen Winterdienst durch. Zurzeit erstreckt sich das Gesamtnetz auf eine Streckenlänge von rd. 317 km bzw. eine Bearbeitungsstrecke von rd. 634 km, die auch Radwege im Bezirk Hamburg-Nord einschließt.
Die Radstrecken werden mit abstumpfenden Mitteln gestreut; sofern es eine Radstrecke auf Fahrbahnniveau ist, kommt auch Salz zum Einsatz. Die erste Bearbeitung der Radwege durch die SRH erfolgt vor Beginn der Hauptnutzungszeit. Dies wird auf allen Strecken des zwischen SRH, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und BUKEA abgestimmten Radwegenetzes umgesetzt. Eine zeitliche Priorisierung einzelner Strecken erfolgt nicht. Insgesamt wird jeder Radweg zwei Mal bearbeitet. Das abgestimmte Radwegenetz ist im FHH-Atlas einsehbar (siehe FHH-Atlas (hamburg.de)).
Angesichts begrenzter Finanzmittel und Ressourcen ist derzeit ein flächendeckender Winterdienst auf allen Radwegen im Bezirk Hamburg-Nord nicht möglich. Eine Ausweitung des Winterdienstes ist im Prinzip auch von der BUKEA gewünscht, erfordert aber die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, die im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagung 2025/2026 beantragt sind. Eine Entscheidung des Senats und der Bürgerschaft über die Verteilung der Haushaltsplanmittel steht noch aus und ist erst Ende 2024 zu erwarten.
Der Beschlussempfehlung kann derzeit nicht entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
[1] https://www.hamburg.de/winterdienst/14609454/winterdienst-radwege
Keine
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