Das Stavenhagenhaus in Groß Borstel als Mittelpunkt des kulturellen Lebens erhalten: Schnelle Abhilfe schaffen und die Einrichtung eines dauerhaften ggf. veranstaltungsungebundenen gastronomischen Angebots rechtssicher prüfen Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU-, FDP- und Volt-Fraktion
Das Stavenhagenhaus in Groß Borstel ist für das kulturelle und soziale Leben in diesem Stadtteil von elementarer Bedeutung. Als „Hamburg Haus“ ist es eine öffentliche Einrichtung des Bezirks Hamburg-Nord. Im Bebauungsplan Groß Borstel 4 ist für die Fläche, auf der sich das Haus befindet, eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt, deren Zweckbestimmung „Kulturzentrum (Freie und Hansestadt Hamburg)“ lautet. Rings um diese Fläche weist der Bebauungsplan ein reines Wohngebiet aus.
Über viele Jahre hinweg wurden die gastronomischen Leistungen ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen erbracht. Eine Schankerlaubnis nach Gaststättengesetz lag nicht vor Zuständig für die Erbringung der Dienstleistung waren die Hausmeister, die als Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg diese Leistung zusätzlich erbrachten und im Übrigen zum Zweck der Pflege des Hauses die sog. Hausmeisterwohnung bewohnten. Das Bezirksamt selbst bot die Räumlichkeiten zudem für standesamtliche Trauungen an, die im Anschluss von einem Sektempfang begleitet werden konnten. Ebenso wird das Haus von verschiedenen Behörden der Stadt beispielsweise für Fortbildungen genutzt. Im Übrigen nutzen die zahlreichen Vereine, Initiativen und Zusammenschlüsse aus dem Stadtteil das Haus für ihre Veranstaltungen. Hierzu zählen nach Angaben des Bezirksamts den Kommunalverein, die Freunde des Stavenhagenhaus, die Initiative Marcus und Dahl, die Jugendmusik Schule, eine Gymnastikgruppe, eine Schachgruppe, eine Seniorengruppe, eine Jägergruppe, Iranische Bauingenieure und Eigentümerversammlungen.
Abweichend von diesem eingespielten Verfahren der Bewirtung im Rahmen von Veranstaltungen erarbeiteten die Bürgerinnen und Bürger von Groß Borstel im Rahmen des RISE-Prozesses den Wunsch, das Haus zukünftig stärker gastronomisch nutzen zu wollen, um auf diese Art und Weise die Möglichkeiten des nachbarschaftlichen Zusammenkommens in diesem Haus zu stärken.
Trotz vorgetragener substanzieller rechtlicher Bedenken gegen einen erweiterten gastronomischen Betrieb mit gewinnorientierter Ausrichtung, die auch in einer öffentlichen Anhörung am 23.11.2023 im Rahmen einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses diskutiert wurden und die auch Bestandteil mehrerer Kleiner Anfragen waren, kam das Bezirksamt dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger aus Groß Borstel entgegen und genehmigte schließlich einen Gastronomiebetrieb mit beschränkten Öffnungszeiten, der zugleich auch die Nutzung der äußeren Terrassenfläche vorsah.
Grundstückseigentümer, deren Grundstücke unmittelbar an das Grundstück grenzen, auf dem sich das Stavenhagenhaus befindet, gingen gerichtlich unter anderem gegen die erteilte gaststättenrechtliche Erlaubnis vor und waren letztlich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich mit dem Ergebnis, dass der im Februar 2024 aufgenommene Gaststättenbetrieb nach nur fünf Wochen wieder eingestellt werden musste. Zwischenzeitlich wurde der Pachtvertrag, den das Bezirksamt mit der Gastronomin geschlossen hatte, mit Wirkung zum 31. August 2024 aufgehoben.
Derzeit ist es zwar weiterhin möglich, dass Initiativen und Vereine Räumlichkeiten im Stavenhagenhaus mieten, aber die nun vollständig fehlende gastronomische Bewirtung hat zur Folge, dass die Attraktivität der Anmietung deutlich zurückgegangen ist und damit das Stavenhagenhaus unter anderem als der kulturelle Mittelpunkt des Stadtteils insgesamt in Frage steht, wenn nicht zügig Abhilfe geschaffen wird. Dabei muss es zum einen darum gehen, kurzfristig eine Lösung zu erarbeiten, die eine Nutzung der Räumlichkeiten mit veranstaltungsbezogener Bewirtung ermöglicht. Zum anderen muss geprüft werden, welche Art der gastronomischen Nutzung im Stavenhagenhaus rechtssicher möglich ist, die dem im RISE-Prozess entwickelten Wunsch weitestgehend entgegenkommt. Die in Betracht kommenden Variante sollte dann zeitnah durch das Bezirksamt umgesetzt werden. Die einer Entscheidung über die gastronomische Nutzung voran gehende rechtlich umfassende Prüfung ist notwendig, um alle an der Lösung beteiligten und interessierten Akteure und Akteurinnen auf einen einheitlichen Stand zu bringen, der für Umsetzung einer nachhaltigen Lösung notwendig ist.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert:
Für die SPD-Fraktion: Tina Winter, Lena Otto, Martin Albers
Für die CDU-Fraktion Martin Fischer, Ekkehart Wersich, Dr. Andreas Schott
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan David Talleur
Keine