20-6748

Das Prinzip 1:1 gilt auch bei Bäumen in Grünanlagen – deshalb 500 Bäume nachpflanzen
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.04.2019
Sachverhalt

 

Bäume sind das prägende Grünelement in der Stadt mit zentralen Funktionen für das Kleinklima und das Wohlbefinden der Menschen. Die nachhaltige Entwicklung des Stadtbaumbestands nimmt auch mit Blick auf die Folgen des Klimawandels eine herausragende Rolle ein. Die diesbezüglichen fachbehördlichen Aufgaben im Rahmen der biologischstadtgärtnerischen Verantwortung liegen bei der für das Stadtgrün zuständigen Fachbehörde.

 

Beim Vollzug durch die Bezirksämter sind bei der Pflege und Unterhaltung, bei Baumaßnahmen sowie bei der Wahrung der Verkehrssicherheit von Stadtbäumen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die fachlichen Leitfäden der Fachbehörde anzuwenden.

 

Der Begriff Stadtbäume umfasst alle Straßenbäume auf öffentlichen Wegen, alle Bäume in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und alle Bäume innerhalb bezirklicher Friedhöfe.

 

Die Sicherung des Straßenbaumbestands und dessen qualitative Entwicklung und Pflege sind von gesamtstädtischer Bedeutung.
 

In Einzelfällen, in denen Bestandsbäume nicht erhalten werden können, ist ein angemessener Ersatz zu schaffen.
 

Altbäume über 80 Jahre besitzen eine herausragende Bedeutung für die Stadt und sollen möglichst nicht gefällt werden.

Gleichwohl wurden im Bezirk Hamburg-Nord in den Jahren 2012 bis 2018 fast 500 Bäume mehr gefällt als neu gepflanzt (vgl. Kleine Anfrage 23/2019 des CDU Abgeordneten Bernd Kroll).

 

Es ist politisch gewünscht, die Zahl der Bäume in den Grünanlagen des Bezirks Hamburg-Nord nicht sinken zu lassen. Sie machen unsere Stadt zu einer grünen Stadt. Dieses Stadtbild soll auch für künftige Generationen erhalten bleiben. Daher müssen neue Wege gefunden werden, den Verlust von Bäumen auszugleichen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung mögen beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, für einen Ausgleich des Defizits an Bäumen in Grünanlage, das sich aus der Bilanz, der zwischen 2012 und 2018 gefällten und gepflanzten Bäume in Grünanlagen ergibt, innerhalb der nächsten drei Jahre zu sorgen.

     
  2. Der UVV wird bis zum Herbst 2019 darüber informiert, wie der Bezirk plant, der sich aus Punkt 1 ergebende Verpflichtung nachzukommen.

    Dazu gehören aus Sicht der Bezirksversammlung:
     
    1. Ein Vorschlag, wie die Findung der Standorte unter Einbeziehung der Regionalausschüsse stattfinden soll.
    2. Ein Zeitplan für die Behebung des Baumdefizits in Grünanlagen.
    3. Eine Schätzung der für die Pflanzung notwendigen finanziellen Mittel.

 

  1. Falls die im Bezirk verfügbaren Mittel für die Neupflanzung der notwendigen Anzahl von Bäumen in Grünanlagen nicht ausreichen, wird das Bezirksamt aufgefordert, kurzfristig Gespräche mit der Umweltbehörde über eine Finanzierung durch Landesmittel zu führen und den UVV regelmäßig über das Ergebnis der Gespräche zu informieren.“

 

 

 

Dr. Andreas Schott Bernd Kroll
Fraktionsvorsitzender Martin Fischer

        Philipp Kroll