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Das Neubaugebiet Tarpenbeker Ufer schulmäßig und postalisch an den Stadtteil Groß Borstel anbinden
Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.02.2019
14.02.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2018 mt der o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Entgegen der Beschlüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und entgegen des aktiven Handelns der Verwaltung des Bezirkes Nord, die sich intensiv bemühen die seit dem Oktober 2018 in das Neubaugebiet "Tarpenbeker Ufer" an der Gert-Marcus-Straße neu hinziehenden Einwohner in den Stadtteil Groß Borstel zu integrieren und sie zur Nutzung der privaten und öffentlichen Infrastrukturen in Groß Borstel, wie Kitas, die Grundschule und die Läden an der Borsteler Chaussee zu orientieren, werden diese Bemühungen von der Deutschen Post und der Schulbehörde geflissentlich ignoriert. Die Deutsche Post hat das Neubaugebiet postalisch nach Lokstedt orientiert, wo man dann später auch die lagernden Briefe oder Pakete abholen soll und die Schulbehörde hat den Eltern schulpflichtiger Kinder im Grundschulalter die Mitteilung gegeben, dass diese in den Grundschulen von Eppendorf anzumelden seien, obgleich die in Steinwurfweite entfernte Carl-Götze-Schule am Brödermannsweg sich längst auf die Aufnahme

neuer Grundschüler aus dem Neubaugfebiet eingestellt hat.

 

Die gewählte Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert sich bei der Schulbehörde Hamburg dafür einzusetzen, dass allen in das Neubaugebiet Tarpenbeker Ufer einziehenden Eltern von grundschulpflichtigen Kindern mitgeteilt wird, dass die für ihre Kinder zuständige Grundschule die

 

 

Carl-Götze-Grundschule am Brödermannsweg ist. Den Eltern mit der "Falschmeldung", dass

sie ihre Kinder in Schulen in Eppendorf anmelden sollen, ist ein Berichtigungsschreiben zu

schicken.

 

Weiterhin wird die gewählte Bezirksamtsleiterin gebeten sich bei der Deutschen Post dafür einzusetzen, dass alle einzulagernden Briefe oder DHL-Sendungen, die vom Empfänger bei einer Poststelle abgeholt werden müssen, bei der Poststelle im Edeka-Markt an der Borsteler Chaussee zur Abholung eingelagert werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

In Hamburg gibt es gemäß § 42 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz die freie Schulwahl. Sorgeberechtigte sind nicht darauf beschränkt, sich an einer durch ihren Wohnsitz bestimmten Schule anzumelden. Derartige Anmeldeverbünde wurden mit Wirkung zum 1. Februar 2013 durch entsprechende Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes aufgehoben.

 

Sorgeberechtigte mit Wohnsitz im Neubaugebiet Tarpenbeker Ufer können ihre schulpflichtig werdenden Kinder in einer Schule ihrer Wahl anmelden. Die im Antrag beschriebene Carl-Götze-Schule ist nur eine Wahlmöglichkeit.

 

Sofern die Sorgeberechtigten von einer anderen Schule angeschrieben wurden, um zur Schulanmeldung einzuladen, ist dies ein verwaltungsinternes Verfahren, das keine Wirkung auf die Schulwahl entfaltet, sondern lediglich eine gleichmäßige Verteilung des Verwaltungsaufkommens in der Überwachung der Schulpflicht bezweckt.

 

Nach dem erfolgten Ausbau der Carl-Götze-Schule werden die verwaltungstechnischen Einzugsbereiche überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann