Das Bezirksamt Hamburg-Nord seit 2020
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Ö 8.1
Das Bezirksamt Hamburg-Nord befindet sich seit Februar 2020 unter grüner Leitung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir, den Herrn Bezirksamtsleiter:
diesem Hintergrund fragen wir, den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung:
Die Fachämter, Personenstandswesen, Interner Service und Rechtsamt melden Fehlanzeige.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Stichtag |
Stellen |
Vakanzquote* |
01.01.2020 |
1110,56 |
9,71 |
01.04.2020 |
1117,66 |
11,15 |
01.07.2020 |
1122,50 |
10,39 |
01.10.2020 |
1128,66 |
8,54 |
01.01.2021 |
1176,65 |
8,23 |
01.04.2021 |
1184,58 |
7,60 |
01.07.2021 |
1303,55 |
7,61 |
01.10.2021 |
1223,31 |
3,03 |
01.01.2022 |
1197,24 |
4,11 |
01.04.2022 |
1191,53 |
2,83 |
01.07.2022 |
1237,56 |
7,54 |
01.10.2022 |
1235,93 |
9,08 |
01.01.2023 |
1187,03 |
9,72 |
01.04.2023 |
1057,67 |
8,83 |
01.07.2023 |
1063,19 |
11,01 |
01.10.2023 |
1068,86 |
10,18 |
01.01.2024 |
1052,84 |
7,32 |
01.04.2024 |
1069,44 |
8,29 |
01.07.2024 |
1066,55 |
7,81 |
01.10.2024 |
1066,17 |
7,81 |
*Durch zusätzliche Personalkostenermächtigungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie und hiermit verbundenen befristeten Einstellungen ist die Aussagekraft der Vakanzquote in den Jahren 2021 – 2022 eingeschränkt.
Das Erstellen einer Rückstandsanzeige ist ein wichtiges und kommuniziertes Instrument, um die
Dienststelle auf das drohende Entstehen größerer Arbeitsrückstände aufmerksam zu machen,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Überlastung der Mitarbeitenden vorzubeugen bzw. abzuhelfen und die Anzeigenden dienst- und arbeitsrechtlich zu entlasten. Das Controlling über die Rückstandsanzeigen im Bezirksamt erfolgt dezernatsübergreifend und jahresweise:
Die Zahlen können den folgenden Drucksachen entnommen werden:
22/5462: 2020
22/8770: 2021
22/10470: 2022
Für die Jahre 2023 und 2024 handelt es sich um folgende Zahlen:
2023: 66
2024: 102
Von einer Anzeige können mehrere Personen erfasst sein. Gezählt wird jeder Mitarbeitende,
auf den sich die Anzeige bezieht.
Insbesondere im Dezernat 3 (Jugend, Gesundheit, Soziales) gab es verschiedene Gründe die
zu einer begründeten Überlastung in diesem Sinne geführt haben: Hierzu gehören v.a. ein
erhöhtes Fallaufkommen in den dienstleistenden Bereichen, neue/zusätzliche Aufgaben und
Projekte, Vakanzen durch Personalfluktuation, Elternzeiten oder Erkrankung, erschwerte
Fachkräftegewinnung, wichtige, aber im ersten Schritt arbeitsintensive Organisations- und
Prozessveränderungen.
„Der Umgang mit Rückstandsanzeigen ist im Bezirksamt Hamburg-Nord in einer Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung geregelt. Die Bearbeitung richtet sich nach dem in der Dienstvereinbarung beschriebenen Vorgehen und erfolgt somit immer auf die gleiche Art und Weise: Adressat einer formalen Anzeige ist danach der / die unmittelbare Vorgesetzte. In Abhängigkeit der Bewertung des Sachverhalts erfolgt im weiteren Prozess schrittweise eine Beteiligung der weiteren Hierarchieebenen bis zur Dezernatsleitung. In der Dienstvereinbarung ist auch geregelt, wie auf eine Rückstandsanzeige zu reagieren ist. Die Vorgesetzen haben zu prüfen, ob beispielsweise durch Prioritätensetzung, Umverteilung der Arbeit, Unterstützung durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch ggf. Geschäftsprozessoptimierung die Lage entschärft werden kann. Davon wird üblicherweise Gebrauch gemacht. Eine detaillierte für Statistik für das Bezirksamt, wann und durch wen reagiert wird, liegt nicht vor.“
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022, 2023/2024 und 2025/2026 wurden grundsätzlich in einem üblichen Verfahren die bezirklichen Mehrbedarfe bei der Finanzbehörde angemeldet. Die Haushaltsplanentwürfe wurden jeweils durch den Senat der Hamburgischen Bürgerschaft zur Zustimmung zugeleitet. Daneben haben die Bezirksamtsleitungen in einer gemeinschaftlich entwickelten Strategie erreicht, dass zum Haushalt 2023/2024 ein sog. "Schuldenschnitt" von der Finanzbehörde gewährt wurde. Das bedeutet, dass zu diesem Haushalt das Defizit im jeweiligen Personalkostenbudget ausgeglichen wurde und sich dadurch die Auskömmlichkeit des Personalbudgets deutlich verbessert hat. Zudem haben die Bezirksamtsleitungen erreicht, dass für Bereiche mit besonders wichtigen bürgernahen Dienstleistungen Stabilisierungsvereinbarungen im Verbund mit der jeweiligen Fachbehörde geschlossen wurden, um flexibler steuern zu können und die Aufgabenwahrnehmung qualitativ und quantitativ abzusichern. Solche Stabilisierungsvereinbarungen wurden für die folgenden Fachämter geschlossen: Grundsicherung- und Soziales (GS), Stadt- und Landschaftsplanung (SL), Zentrum für Wirtschaftsförderung- und Bauen (WBZ). Für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) galt bis zum Ende des Jahres 2021 ebenfalls eine Stabilisierungsvereinbarung. Diese wurde nicht verlängert. Im Verbund mit der Sozialbehörde wurde eine Stärkung des ASD im Bereich Migration durch insgesamt 30 zusätzliche Stellen in der Bezirksverwaltung erreicht.
Michael Werner-Boelz 05.12.2024
(Bezirksamtsleitung)
Anlage/n:
Tabelle
Sachverhalt:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord befindet sich seit Februar 2020 unter grüner Leitung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir, den Herrn Bezirksamtsleiter:
diesem Hintergrund fragen wir, den Herrn Bezirksamtsleiter:
Vorbemerkung:
Die Fachämter, Personenstandswesen, Interner Service und Rechtsamt melden Fehlanzeige.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Siehe Tabelle.
Stichtag |
Stellen |
Vakanzquote* |
01.01.2020 |
1110,56 |
9,71 |
01.04.2020 |
1117,66 |
11,15 |
01.07.2020 |
1122,50 |
10,39 |
01.10.2020 |
1128,66 |
8,54 |
01.01.2021 |
1176,65 |
8,23 |
01.04.2021 |
1184,58 |
7,60 |
01.07.2021 |
1303,55 |
7,61 |
01.10.2021 |
1223,31 |
3,03 |
01.01.2022 |
1197,24 |
4,11 |
01.04.2022 |
1191,53 |
2,83 |
01.07.2022 |
1237,56 |
7,54 |
01.10.2022 |
1235,93 |
9,08 |
01.01.2023 |
1187,03 |
9,72 |
01.04.2023 |
1057,67 |
8,83 |
01.07.2023 |
1063,19 |
11,01 |
01.10.2023 |
1068,86 |
10,18 |
01.01.2024 |
1052,84 |
7,32 |
01.04.2024 |
1069,44 |
8,29 |
01.07.2024 |
1066,55 |
7,81 |
01.10.2024 |
1066,17 |
7,81 |
*Durch zusätzliche Personalkostenermächtigungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie und hiermit verbundenen befristeten Einstellungen ist die Aussagekraft der Vakanzquote in den Jahren 2021 – 2022 eingeschränkt.
Das Erstellen einer Rückstandsanzeige ist ein wichtiges und kommuniziertes Instrument, um die
Dienststelle auf das drohende Entstehen größerer Arbeitsrückstände aufmerksam zu machen,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einer Überlastung der Mitarbeitenden vorzubeugen bzw. abzuhelfen und die Anzeigenden dienst- und arbeitsrechtlich zu entlasten. Das Controlling über die Rückstandsanzeigen im Bezirksamt erfolgt dezernatsübergreifend und jahresweise:
Die Zahlen können den folgenden Drucksachen entnommen werden:
22/5462: 2020
22/8770: 2021
22/10470: 2022
Für die Jahre 2023 und 2024 handelt es sich um folgende Zahlen:
2023: 66
2024: 102
Von einer Anzeige können mehrere Personen erfasst sein. Gezählt wird jeder Mitarbeitende,
auf den sich die Anzeige bezieht.
Insbesondere im Dezernat 3 (Jugend, Gesundheit, Soziales) gab es verschiedene Gründe die
zu einer begründeten Überlastung in diesem Sinne geführt haben: Hierzu gehören v.a. ein
erhöhtes Fallaufkommen in den dienstleistenden Bereichen, neue/zusätzliche Aufgaben und
Projekte, Vakanzen durch Personalfluktuation, Elternzeiten oder Erkrankung, erschwerte
Fachkräftegewinnung, wichtige, aber im ersten Schritt arbeitsintensive Organisations- und
Prozessveränderungen.
„Der Umgang mit Rückstandsanzeigen ist im Bezirksamt Hamburg-Nord in einer Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung geregelt. Die Bearbeitung richtet sich nach dem in der Dienstvereinbarung beschriebenen Vorgehen und erfolgt somit immer auf die gleiche Art und Weise: Adressat einer formalen Anzeige ist danach der / die unmittelbare Vorgesetzte. In Abhängigkeit der Bewertung des Sachverhalts erfolgt im weiteren Prozess schrittweise eine Beteiligung der weiteren Hierarchieebenen bis zur Dezernatsleitung. In der Dienstvereinbarung ist auch geregelt, wie auf eine Rückstandsanzeige zu reagieren ist. Die Vorgesetzen haben zu prüfen, ob beispielsweise durch Prioritätensetzung, Umverteilung der Arbeit, Unterstützung durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie durch ggf. Geschäftsprozessoptimierung die Lage entschärft werden kann. Davon wird üblicherweise Gebrauch gemacht. Eine detaillierte für Statistik für das Bezirksamt, wann und durch wen reagiert wird, liegt nicht vor.“
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022, 2023/2024 und 2025/2026 wurden grundsätzlich in einem üblichen Verfahren die bezirklichen Mehrbedarfe bei der Finanzbehörde angemeldet. Die Haushaltsplanentwürfe wurden jeweils durch den Senat der Hamburgischen Bürgerschaft zur Zustimmung zugeleitet. Daneben haben die Bezirksamtsleitungen in einer gemeinschaftlich entwickelten Strategie erreicht, dass zum Haushalt 2023/2024 ein sog. "Schuldenschnitt" von der Finanzbehörde gewährt wurde. Das bedeutet, dass zu diesem Haushalt das Defizit im jeweiligen Personalkostenbudget ausgeglichen wurde und sich dadurch die Auskömmlichkeit des Personalbudgets deutlich verbessert hat. Zudem haben die Bezirksamtsleitungen erreicht, dass für Bereiche mit besonders wichtigen bürgernahen Dienstleistungen Stabilisierungsvereinbarungen im Verbund mit der jeweiligen Fachbehörde geschlossen wurden, um flexibler steuern zu können und die Aufgabenwahrnehmung qualitativ und quantitativ abzusichern. Solche Stabilisierungsvereinbarungen wurden für die folgenden Fachämter geschlossen: Grundsicherung- und Soziales (GS), Stadt- und Landschaftsplanung (SL), Zentrum für Wirtschaftsförderung- und Bauen (WBZ). Für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) galt bis zum Ende des Jahres 2021 ebenfalls eine Stabilisierungsvereinbarung. Diese wurde nicht verlängert. Im Verbund mit der Sozialbehörde wurde eine Stärkung des ASD im Bereich Migration durch insgesamt 30 zusätzliche Stellen in der Bezirksverwaltung erreicht.
Michael Werner-Boelz 05.12.2024
(Bezirksamtsleitung)
Tabelle
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