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Cafénutzung im Stavenhagenhaus – Umsetzung im Rahmen der gutachterlichen Prüfung auf den Weg bringen Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Ö 7.3

Sachverhalt

 

Nach dem über Monate geführten Streit über die Möglichkeiten einer gastronomischen Nutzung im Stavenhagenhaus hatte die Bezirksversammlung auf Antrag von SPD, CDU, FDP und VOLT im Oktober entschieden, vom Bezirksamt eine umfassende rechtliche Prüfung in Form eines Gutachtens erstellen zu lassen, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Das jetzt vorliegende nicht öffentliche Gutachten zeigt, dass diese Herangehensweise richtig war. Es zeigt, welche handwerklichen Fehler bei der Verpachtung gemacht wurden mit Erteilung lediglich einer gaststättenrechtlichen Genehmigung ohne die notwendige baurechtliche Genehmigung. Gleichzeitig liefert das Gutachten aber eine solide rechtliche Handlungsempfehlung wie und in welchem Umfang eine gastronomische Nutzung bei einer vorrangig kulturellen Nutzung des Stavenhagenhauses genehmigungsfähig wäre. In einem solchen Verfahren würden zudem auch die möglichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft geprüft und falls erforderlich Auflagen gemacht, so dass eine größtmögliche Rechtssicherheit für die zukünftige Cafénutzung bestünde.

 

r eine Lösung, die letztlich den örtlichen Ansprüchen in einem weitestgehenden Umfang gerecht wird, ist es sachdienlich, sich insbesondere mit den Engagierten vor Ort über die Inhalte des Gutachtens auszutauschen, um darauf aufbauend gemeinsam das Konzept für die zukünftige Cafénutzung und damit auch die Grundlage für die notwendige Ausschreibung zu entwickeln. Um das Verfahren möglichst zügig bewältigen zu können ist es zudem angezeigt, dass das Bezirksamt selbst parallel die notwendige baurechtliche Nutzungsänderung vorbereitet. Beide Prozesse müssen am Ende wieder zusammenlaufen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksamtsleitung dafür Sorge tragen,

  1. dass das ohnehin bereits medial und damit öffentlich diskutierte Rechtsgutachten zu den Rahmenbedingungen der gastronomischen Nutzung im Stavenhagenhaus öffentlich gemacht wird,
  2. dass umgehend ein Prozess eingeleitet wird, in dem sich das Bezirksamt, die örtliche Politik, die engagierten und interessierten Initiativen vor Ort unter Begleitung durch eine externe Moderation über die Inhalte des Gutachtens austauschen, sich gemeinsam über das weitere Vorgehen und insbesondere die Ausgestaltung der Ausschreibung für den Betrieb eines Cafés im Stavenhagenhaus verständigen und
  3. dass parallel dazu zügig und mit Priorität durch das Bezirksamt die Schritte eingeleitet werden, die zur Durchführung des notwendigen baurechtlichen Verfahrens erforderlich sind.

 

 

 

r die SPD-Fraktion: Tina Winter, Martina Schenkewitz, Daniela Kerkow, Banu Dalmis

 

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Andreas Schott, Dr. Julia Wickert, Ekkehart Wersich

 

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 7.3
Anhänge

 

Keine

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