Bürgerbegehren Stand Up Winterhude Mitteilung gemäß § 21 Abs. 3 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung über die Beendigung des Verfahrens
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Ö 8.1
Am 18.06.2024 wurde das Bürgerbegehren „Stand Up Winterhude“ mit dem folgenden Text angezeigt.
„Sind Sie dafür,
dass die vorhandenen Grünflächen zwischen Goldbekkanal und Poßmoorweg mit seinen Kleingärten erhalten bleiben und als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der U5 keine Verwendung finden.“
Mit Bescheid vom 25.06.2024 hat die Bezirksabstimmungsleitung festgestellt, dass es sich um ein unverbindliches Bürgerbegehren handelt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat in ihrer Sitzung am 16.09.2025 den Antrag aus der Drucksache 22-1367 beschlossen und damit dem Anliegen des Bürgerbegehrens "Stand Up Winterhude" gemäß § 32 Abs. 7 Satz 1 Alt. 1 Bezirksverwaltungsgesetz i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz zugestimmt.
Das Bürgerbegehren ist gemäß § 18 Satz 3 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO) mit diesem Beschluss der Bezirksversammlung beendet. Dem folgend wird kein Bürgerentscheid durchgeführt.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine
Keine Orte erkannt.
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