22-1242

Bürgerbegehren „Stand UP Winterhude“ Informationen zum Bürgerentscheid

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 17.07.2025 Bezirksversammlung Ö 8.2

Sachverhalt

Das Bürgerbegehren „Stand UP Winterhude“ wurde am 18.06.2024 angezeigt. Die Unterstützungsfrist lief vom 18.06.2024 bis 18.12.2024. Die Bezirksabstimmungsleitung hat mit Bescheid vom 16.01.2025 festgestellt, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen ist.

Spätestens vier Monate nach der Feststellung des Zustandekommens wird über den Gegenstand des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die Bezirksversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht unverändert oder in einer Form zustimmt, die von der Initiative gebilligt wird gemäß § 7 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG).

Der Hauptausschuss hat mit Beschlüssen vom 25.02.2025 und 10.06.2025 einstimmig und im Einvernehmen mit der Initiative entschieden, die Frist zur möglichen Durchführung des Bürgerentscheids gemäß § 7 Abs. 3 BezAbstDurchfG zu verlängern.

Die Einigungsfrist mit der Bezirksversammlung endet nach den Fristverlängerungen am 16.09.2025.

Gemäß § 8 BezAbstDurchfG setzt das Bezirksamt den Abstimmungstag fest. Nach der bisherigen Planung wird der Abstimmungstag der 16.11.2025 sein.

Am 16.09.2025 ist der letzte Tag (Fristende) für die folgenden Optionen:

- Einbringung einer eigenen Vorlage der Bezirksversammlung

Gemäß § 7 Absatz 4 BezAbstDurchfG kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage für den Bürgerentscheid einbringen.

- Einreichung einer überarbeiteten Fassung des Bürgerbegehrens durch die Initiative

Die Initiative kann eine überarbeitete Fassung ihres Bürgerbegehrens einreichen, die in der überarbeiteten Fassung den Grundcharakter, die Zulässigkeit und die Zielsetzung des Anliegens nicht berühren darf.

- Einreichung der Texte für das Informationsheft

Gemäß § 8 Absatz 4 BezAbstDurchfG erhalten die Abstimmungsberechtigten zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen ein Informationsheft, in dem die Bezirksversammlung und die Initiative im gleichen Umfang ihre Argumente darlegen. Die Text- und Gestaltungsvorlagen sind spätestens zwei Monate vor dem festgesetzten Abstimmungstag beim Bezirksamt durch die Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen und den jeweiligen Initiativen einzureichen.

Die Beiträge sind bis zum 16.09.2025, 23:59 Uhr via E-Mail an wahlen-abstimmungen@hamburg-nord.hamburg.de zu übermitteln.

In den Anlagen wird die Bezirksversammlung über den Zeitplan und die Gestaltung des Informationshefts informiert

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Anlage 1: Zeitplan zum Bürgerentscheid

Anlage 2: Gestaltungsvorgaben Informationsheft

Lokalisation Beta

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