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Bürgerbegehren „Stand Up Winterhude“: Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 12.09.2024 Bezirksversammlung Ö 8.1

Sachverhalt

Am 18.06.2024 wurde das Bürgerbegehren „Stand UP Winterhude“ angezeigt.

Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:

Sind Sie dafür,

dass die vorhandenen Grünflächen zwischen Goldbekkanal und Poßmoorweg mit seinen Kleingärten erhalten bleiben und als temporäre Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der U5 keine Verwendung finden.“

Am 23.07.2024 hat die Initiative Listen mit Unterstützungsunterschriften eingereicht. Diese wurden vom Bezirksamt geprüft und im Ergebnis wurde am 06.08.2024 festgestellt, dass mindestens 1.667 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen.

Damit liegen ein Drittel der gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken (BezAbstDurchfG) erforderlichen Unterstützungsunterschriften für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens vor.

Dies löst die Sperrwirkung gem. § 5 Abs1 BezAbstDurchfG aus, der zufolge dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidungen durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug solchen Entscheidungen nicht begonnen werden kann. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung der Unterschriftenlisten begründet worden sind, bleiben davon unberührt.

Zu beachten ist, dass das Bürgerbegehren unverbindlich ist gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung (BezAbstDurchfVO).

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Michael Werner-Boelz

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