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Bürgerbegehren „SOS-Mühlenkampkanal“ – Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben Ergebnis des Bürgerentscheides am 6. Dezember 2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 17.01.2019 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

 

Am 6.12.2018 wurde der Bürgerentscheid „SOS-Mühlenkampkanal“ Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben durchgeführt.

 

Abgestimmt wurde über die folgenden zwei Vorlagen:

 

Vorlage des Bürgerbegehrens:

Sind Sie dafür,

-       dass im Gebiet des Bebauungsplans Winterhude 18 das Grün erhalten bleibt und es dort eher mehr als weniger Bäume geben sollte,

-       dass der hlenkampkanal als Nebenarm der Alster Erholungsgewässer bleibt und daher die Uferzone wie im Bebauungsplan Winterhude 18 festgesetzt von Bebauung freigehalten wird und

-       dass der Entwurf des Bebauungsplans Winterhude 23, der eine Uferbebauung mit deutlicher Nachverdichtung auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 16 vorsieht, und damit den Verlust eines wesentlichen Teils der Grünfläche zwischen den 13-geschossigen Hochusern und dem Mühlenkampkanal durch Bebauung bis an das Ufer mit Verschattung und rm, nicht wirksam wird?“

 

Vorlage der Bezirksversammlung Hamburg-Nord:

Stimmen Sie mit uns überein, dass es in Hamburg zu wenig bezahlbare Wohnungen gibt, dass auch der Stadtteil Winterhude einen Beitrag für bezahlbare Wohnungen leisten sollte und es sinnvoller ist, Wohnungen auf dem Dach einer bestehenden Tiefgarage zu bauen, als am Stadtrand in der Natur?“

 

Abstimmungsberechtigten waren am 06.12.2018 247.590 Personen.

 

Insgesamt haben sich an der Abstimmung  71.064 abstimmungsberechtigte Personen beteiligt. Das entspricht einer Beteiligungsquote von 28,70%.

 

Per Briefabstimmung haben sich 70.619 Abstimmungsberechtigte beteiligt. Davon waren 3.467 Abstimmungsbriefe zurückzuweisen. 445 Abstimmungsberechtigte haben die Möglichkeit der Urnenabstimmung am 06.12.2018 genutzt.

 

Daraus ergibt sich die Zahl zugelassener Abstimmungsbeteiligungen von 67.597 Bürgerinnen und Bürgern. Das entspricht einer Abstimmungsbeteiligung von 27,30%.

 

Mit der Ergebnisermittlung wurde am 07.12.2018 begonnen und abgeschlossen wurde diese am 12.12.2018.

 

Besondere Vorkommnisse bei der Abstimmung und bei der Ergebnisermittlung gab es nicht.

 

Das Abstimmungsergebnis fällt wie folgt aus:

 

Vorlage des Bürgerbegehrens

 

 

 

JA

NEIN

Ungültige Stimmabgaben

absolut

in %

absolut

in %

absolut

in %

48.238

71,36

18.173

26,88

1.186

1,75

Vorlage der Bezirksversammlung

 

 

 

JA

NEIN

Ungültige Stimmabgaben

absolut

in %

absolut

in %

absolut

in %

30.044

44,45

35.111

51,94

2.442

3,61

Stichfrage

 

 

 

 

 

rgerbegehren

Bezirksversammlung

Ungültige Stimmabgaben

absolut

in %

absolut

in %

absolut

in %

46.691

69,07

20.193

29,87

713

1,05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist die Vorlage des Bürgerbegehrens angenommen und die Vorlage der Bezirksversammlung Hamburg-Nord abgelehnt worden. Gleichzeitig damit ist das sich ebenfalls zu Gunsten des Bürgerbegehrens darstellende Ergebnis der Stichfrage gegenstandslos.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Yvonne Nische

 

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Keine      

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