Bürgerbegehren Neue TaLa Platz für alle
Anzeige vom 21.10.2020 und Zulässigkeitsprüfung
Mit Schreiben vom 20.10.2020 wurde das Bürgerbegehren „Bürgerinitiative Neue TaLa – Platz für alle“ mit folgender Fragestellung angezeigt:
„Sind Sie dafür, dass im Zuge der Grundinstandsetzung der Tangstedter Landstraße im Straßenabschnitt zwischen Wördenmoorweg und Wattkorn mindestens 220 Parkplätze im öffentlichen Raum erhalten bleiben müssen?“
Die Anzeige ist am 21.10.2020 im Bezirksamt Hamburg-Nord eingegangen und entspricht den formalen Voraussetzungen, die sich aus § 2 BezAbstDurchfG (Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz) ergeben.
Die Unterstützungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BezAbstDurchfG beginnt am 21.10.2020 und endet am 21.04.2021.
Die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt 4.932. Sie wird gem. § 3 Abs. 5 BezAbstDurchfG auf Grundlage der Zahl der Wahlberechtigten zur letzten Wahl der Bezirksversammlung Hamburg-Nord am 26.05.2019 ermittelt. Dies waren 246.600 Wahlberechtigte.
Das Bürgerbegehren ist gemäß § 4 BezAbstDurchfG zulässig und verbindlich.
Nach § 6 Absatz 2 Satz 1 BezAbstDurchfVO (Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung) ist ein Bürgerbegehren zulässig, wenn die Fragestellung eine Angelegenheit betrifft, in der die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann. Es ist verbindlich, wenn die Fragestellung eine Angelegenheit betrifft, die für den Bezirk von Bedeutung ist und deren Erledigung in bezirkliche Zuständigkeit fällt (§ 6 Absatz 3 Satz 1 BezAbstDurchfVO).
Im Ergebnis der Prüfung wird festgestellt, dass die Anforderungen erfüllt sind.
Die Sperrwirkung nach § 5 BezAbstDurchfG tritt erst ein, wenn ein Drittel der für das Zustandekommen erforderlichen gültigen Unterschriften vorliegen. Dies sind 1.644 Unterschriften.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz