Bürgerbegehren Eine Grünfläche für Alle Erreichen des Drittelquorums (Sperrwirkung)
Das o.g. Bürgerbegehren wurde am 15.04.2021 mit folgendem Text angezeigt:
"Sind Sie dafür,
- dass die Parkanlage am Eppendorfer Mühlenteich so, wie diese als öffentliche Grünfläche durch den Bebauungsplan Eppendorf 10 festgesetzt ist, erhalten bleibt und nicht verkleinert wird und
- dass der Entwurf des Bebauungsplanes Eppendorf 26/Alsterdorf 23, der einen wesentlichen Teil der Parkanlage der Öffentlichkeit entzieht, um eine Tennissportanlage festzusetzen, die üblicherweise nur Vereinsmitgliedern zugänglich ist, nicht wirksam wird?"
Das Bürgerbegehren kommt nach § 32 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zustande, wenn es bis zum 15.10.2021 von zwei Prozent der zur Bezirksversammlung Hamburg-Nord Wahlberechtigten (4.932 Personen) unterstützt wird. Für das Einreichen des Drittelquorums nach § 32 Abs. 5 BezVG sind 1.644 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Die Bürgerinitiative hat am 21.05.2021 Unterstützungsunterschriften eingereicht.
Nach der Prüfung der Unterschriften hat das Bezirksamt am 03.06.2021 festgestellt, dass mindestens 1.644 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen.
Damit liegen ein Drittel der gem. § 3 Abs. 1 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG) erforderlichen Unterstützungsunterschriften für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens vor.
Dies löst die Sperrwirkung gem. § 5 Abs. 1 BezAbstDurchfG aus, wonach eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen werden und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden darf. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung der Unterschriftenlisten begründet worden sind, bleiben davon unberührt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine