Im Rahmen der Bezirksversammlung am 17.04.2025 wurde eine schriftliche Bürgeranfrage eingereicht, in der verschiedene Aspekte zur aktuellen Stadtteilentwicklung in Langenhorn thematisiert wurden. Die Anfrage nimmt insbesondere Bezug auf zwei Tagesordnungspunkte der Sitzung (TOP 5.3 – Nutzung der ehemaligen Europcar-Zentrale – sowie TOP 6.2 – Änderung der Planungen zum Diekmoor) und stellt diese in einen größeren stadtteilbezogenen Zusammenhang.
Die Bürgerin bzw. der Bürger regt eine integrierte Betrachtung mehrerer ungenutzter oder in Umstrukturierung befindlicher Flächen an (u.a. Reekamp, LaHoMa, Tangstedter Landstraße) und formuliert hierzu konkrete Fragen.
Die Bezirksversammlung hat beschlossen, die Anfrage zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Stadtentwicklung (StekA) zu überweisen.
Fragen zur Behandlung im Ausschuss:
Zu TOP 5.3 – Nutzung der Europcar-Zentrale:
- Inwieweit wurde eine Umwidmung für den Bau von Wohnungen geprüft bzw. aus welchen Gründen verworfen?
- Wie groß ist die angekaufte Fläche und wie viele Wohnungen könnten dort theoretisch entstehen?
- Warum wird die Europcar-Zentrale mit ihrer großen versiegelten Fläche nicht ergebnisoffen als Ersatz für die Diekmoor-Bebauung geprüft und keine entsprechende Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben?
- Welche Alternativmöglichkeiten für das „Haus für alle“ wurden geprüft?
- Inwieweit haben sich Vereine als Träger zur Verfügung gestellt und wie soll deren finanzielle Ausstattung gesichert werden?
- Inwieweit wurden mit der Eigentümergesellschaft am Reekamp Gespräche geführt, um die dortige Sanierung voranzutreiben, den für die Europcar-Zentrale angedachten Menschen nicht nur eine Zwischenlösung anzubieten, sondern dauerhaft beziehbare Wohnungen fußläufig zum Langenhorner Markt zu schaffen?
- Inwieweit wurde direkt im LaHoMa eine Betrachtung der leerstehenden Gewerbeeinheiten vorgenommen, um das „Haus für alle“ zentral entstehen zu lassen, dem weiteren Leerstand entgegenzuwirken und den Langenhorner Markt auch abends zu beleben?
- Welche Pläne bestehen für das nördliche Nachbargebäude Tangstedter Landstraße 83?
Zu TOP 6.2 – Änderung der Planungen Diekmoor:
- Inwieweit hätte bei einer veränderten Planung die Weisung über den Bau von 700 Wohneinheiten verpflichtenden Bestand?
- Könnte eine veränderte Planung im Ergebnis auch mehr als 700 Wohneinheiten bedeuten?
- Von welchen wenig effizient genutzten Flächen entlang des Bahndamms ist im Antrag die Rede?
- Entlang des Bahndamms befinden sich Eichenhain, Wäldchen, Pferdekoppel und geschützte Fledermausarten. Inwieweit soll hier auf einen akzeptablen ökologischen Fußabdruck geachtet werden?
- Bis zu welcher Bauhöhe darf geplant werden, und ab wann wäre die Kaltluftschneise aus Richtung Hummelsbüttler Feldmark betroffen, die den Stadtteil mit Frischluft versorgt?
- Das Diekmoor wird als letzte Potenzialfläche für Wohnungsbau gesehen. Inwieweit werden geplante Maßnahmen der Schiffszimmerer-Genossenschaft und der SAGA bei dieser Aussage berücksichtigt? Wie viele Wohnungen entstehen dort, in welchem Zeitraum und an welchen Standorten?