Antworten des Bezirksversammlung zur Bürgeranfrage zur städtebaulichen Entwicklung in Langenhorn - Überweisung aus der Bezirksversammlung vom 17.04.2025
Im Rahmen der Bezirksversammlung am 17.04.2025 wurde eine schriftliche Bürgeranfrage eingereicht, in der verschiedene Aspekte zur aktuellen Stadtteilentwicklung in Langenhorn thematisiert wurden. Die Anfrage nimmt insbesondere Bezug auf zwei Tagesordnungspunkte der Sitzung (TOP 5.3 – Nutzung der ehemaligen Europcar-Zentrale – sowie TOP 6.2 – Änderung der Planungen zum Diekmoor) und stellt diese in einen größeren stadtteilbezogenen Zusammenhang.
Die Bürgerin bzw. der Bürger regt eine integrierte Betrachtung mehrerer ungenutzter oder in Umstrukturierung befindlicher Flächen an (u.a. Reekamp, LaHoMa, Tangstedter Landstraße) und formuliert hierzu konkrete Fragen.
Die Bezirksversammlung hat beschlossen, die Anfrage zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Stadtentwicklung (StekA) zu überweisen.
Vorbemerkung: Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat gemäß eigenem Kenntnisstand die Drucksache um Antwortvorschläge ergänzt. Zur Beantwortung der Fragen nach sozialer Infrastruktur (TOP 5.3) hat das Fachamt Sozialraummanagement unterstützt. Fragen zum Inhalt der Drucksache Nr. 22-0938 können nicht durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beantwortet werden.
Fragen zur Behandlung im Ausschuss:
Zu TOP 5.3 – Nutzung der Europcar-Zentrale:
Eine Umwidmung für den Bau von Wohnungen wurde nicht geprüft. Für die ehem. Europcar-Zentrale und die sie umgebenden Flächen setzt der Baustufenplan Langenhorn Geschäftsgebiet gemäß § 10 BPVO fest. In einem Geschäftsgebiet gemäß § 10 BPVO ist Wohnen allgemein unzulässig. Im Rahmen der Erarbeitung des Gewerbeflächenkonzepts 2018 des Bezirks Hamburg-Nord wurde der Standort hinsichtlich Bestandsnutzungen und Entwicklungsperspektive überprüft. Gemäß Gewerbeflächenkonzept ist eine Sicherung als Arbeitsstättenstandort beabsichtigt.
Das Gebäude Tangstedter Landstraße 81 befindet sich auf einem Flurstück mit einer Fläche von ca. 4.500 m². Ein theoretisches Wohnbaupotenzial für diese Fläche kann pauschal nicht ermittelt werden. Der städtebauliche Rahmen hierfür wird weder durch das geltende Planrecht bestimmt (Es handelt sich um ein Geschäftsgebiet nach § 10 BPVO, dessen zulässiges Maß der städtebaulichen Nutzung auch nur den in einem Geschäftsgebiet zulässigen Nutzungen zugrunde gelegt werden kann.) noch kann er aus der Bestandsprägung abgeleitet werden. Zur Abschätzung eines Wohnbaupotenzials sind die am Standort beachtlichen Belange zunächst zu erörtern. Für eine solche Untersuchung besteht aus den bereits genannten Gründen keine Veranlassung. Ein Teil der Fläche unterliegt zudem den Regelungen zur Siedlungsplanung im fluglärmbelasteten Bereich des Flughafens Hamburg gemäß Senatsdrucksache Nr. 96/1261 vom 23.09.1996.
Im Rahmen der Erarbeitung des Gewerbeflächenkonzepts 2018 des Bezirks Hamburg-Nord wurde der Standort hinsichtlich Bestandsnutzungen und Entwicklungsperspektive überprüft. Gemäß Gewerbeflächenkonzept ist eine Sicherung als Arbeitsstättenstandort beabsichtigt.
Das Bezirksamt hat keine Alternativen geprüft, da weder ein schlüssiges Konzept vorlag bzw. vorliegt, zudem gibt es aktuell keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten für ein Quartiershaus/Stadtteilzentrum.
Die Räume sollen mehreren Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die Art der Vermietung ist noch nicht geklärt. Zur finanziellen Unterstützung laufen Gespräche. Aktuell liegen auch noch keinerlei belastbare Zahlen über die Kosten vor.
Die Flächenauswahl wurde von der Sozialbehörde getroffen.
Die Einheiten wurden nicht näher untersucht. Das Bezirksamt hat keine Alternativen geprüft.
Das Bezirksamt verfolgt keine Pläne für dieses sich in Privatbesitz befindende Grundstück. Auch für dieses Grundstück gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Baustufenplans Langenhorn als Geschäftsgebiet und die Maßgaben des bezirklichen Gewerbeflächenkonzepts für eine Stärkung als Arbeitsstättenstandort.
Zu TOP 6.2 – Änderung der Planungen Diekmoor:
Die Weisung des Senats ist bindend.
Gemäß Weisung sind im Diekmoor die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von etwa 700 Wohneinheiten zu schaffen.
Diese Frage sollte an die Bezirksversammlung bzw. den Stadtentwicklungsausschuss gerichtet werden
Natur- und Artenschutz sind in einem Planverfahren grundsätzlich zu beachten.
Eine konkrete Gebäudehöhenbeschränkung für die Planung auf Grundlage rechtlicher Anforderungen besteht nicht. Zu beachten ist der Bauschutzbereich gemäß § 12 LuftVG Hamburg. Die Höhe einer möglichen Bebauung im Diekmoor wurde im Zuge der Rahmenplanung und der sie begleitenden Bürgerbeteiligung diskutiert. Auswirkungen baulicher Anlagen auf die Kaltluftströmung sind durch gutachterliche Untersuchungen zu überprüfen. Erforderlichenfalls sind Empfehlungen zur Anpassung der Planung zu berücksichtigen. Für die Beurteilung möglicher Auswirkungen einer Bebauung auf Kaltluftschneisen sind neben der Gebäudehöhe insbesondere Anordnung und Länge der Baukörper zu beachten.
Das Diekmoor ist die letzte größere, in städtischem Besitz befindliche Wohnbauentwicklungsfläche. Übrige Entwicklungen sind zumeist Nachverdichtungsvorhaben im Bestand und abhängig von den jeweiligen Grundstückseigentümern.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.