21-4092

Bündnis für den Rad- und Fußverkehr Umsetzung von Standorten für Fahrrad- und Lastenradbügel - Jahresbilanz 2022

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.01.2023
Sachverhalt

 

Die angestrebte Mobilitätswende in Hamburg zielt u. a. darauf ab, die Hamburger:innen zum Umsteigen auf das Fahrrad zu motivieren. Hier leistet der Bezirk Hamburg-Nord einen Beitrag, um die Infrastruktur für das Fahrrad im Hinblick auf Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum für alle sichtbar zu verbessern. Durch Finanzierungsmittel aus dem „Bündnis für den Rad- und Fußverkehr“ sowie aus dem Hamburger Klimaplan konnten demnach 2022 bezirksweit zahlreiche Fahrrad- und Lastenradbügel unabhängig von größeren Straßenbaumaßnahmen eingebaut werden. Viele der bislang gesammelten Standortvorschläge, die beispielsweise durch Anwohner:innen, die zuständigen Polizeikommissariate, die Wegeaufsicht oder die politischen Gremien an das Bezirksamt herangetragen worden sind, konnten nun priorisiert und auf Umsetzbarkeit geprüft werden.

 

Insgesamt wurden im Bezirk Hamburg-Nord im Jahr 2022 zusätzlich zu größeren Straßenbaumaßnahmen 113 Fahrradbügel (226 Abstellmöglichkeiten) und 2 Lastenradbügel für knapp 50.000,- € aufgestellt. Bei einigen Standorten waren bauvorbereitende Tiefbauarbeiten notwendig. Etwa 15 weitere Standorte mit 75 Fahrradbügeln und 3 Lastenradbügel wurden bereits beauftragt und werden Anfang 2023 umgesetzt (Kosten ca. 20.000,- €). Darüber hinaus sind für das kommende Jahr diverse weitere Standorte in Prüfung bzw. schon in Planung. 

 

Meist handelt es sich um Standorte in Straßen mit sehr begrenztem Straßenquerschnitt und/oder einer Bebauung, die weder im noch vor dem Haus Möglichkeiten für Fahrradabstellanlagen auf Privatgrund bietet. Daher werden hier Fahrräder oft ungeordnet im öffentlichen Raum abgestellt, wie z. B. an Bäumen, Absperrgittern oder Hauswänden. In einigen Bereichen engen diese den Gehweg ein oder ragen in den Radweg- oder Fahrbahnbereich, wodurch Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit eingeschränkt werden. Ziel des Einbaus der Fahrradbügel ist daher auch eine bessere Übersichtlichkeit des öffentlichen Raumes zu schaffen, insbesondere Geh- und Radwege von Hindernissen freizuhalten und bei Bedarf die Parkordnung anzupassen bzw. die geltende Parkordnung durchzusetzen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge