Bezirklicher Jobcenterbeirat t.a.h Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 05.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.1
Der Bezirklicher Jobcenterbeirat t.a.h Hamburg-Nord teilt mit, dass der derzeitige Vertreter der Bezirksversammlung Hamburg-Nord als Mitglied des Beirats ausscheidet. Der Beirat hat vorgeschlagen, dass weiterhin ein politischer Repräsentant der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und möglichst des für das Thema Arbeit zuständigen Fachausschusses der Bezirksversammlung im Beirat vertreten sein sollte und bittet daher um eine Neubenennung (z.B. des Vorsitzenden des Fachausschusses) bis 13.11.2024 (Termin nächste Trägerversammlung). Der Personalvorschlag muss formal noch von der Trägerversammlung bestätigt werden (siehe Geschäftsordnung).
Der bezirkliche Jobcenterbeirat trifft sich zweimal jährlich. Die nächsten Termine finden statt am Mittwoch, 26.03.2025 und 15.10.2025, jeweils 12.30-14.30 Uhr.
Hintergrund:
„Entsprechend der rechtlichen Reglungen in § 18d SGB II ist bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II ein örtlicher Beirat zu bilden. Die „örtlichen Beiräte“ in den Jobcentern beraten insbesondere bei der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mitglieder sind insbesondere Vertreter:innen der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen.
In Hamburg gibt es gemäß § 10 der Vereinbarung nach § 44b Absatz 2 SGB II durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Zusammenarbeit, die nähere Ausgestaltung und Organisation sowie den Standort der gemeinsamen Einrichtung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II einen sogenannten „Zentralen Beirat“ und in den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils einen „Bezirklichen Beirat“.“, siehe 220714_JobCenterGeschaeftsbericht2021_Web.pdf Seite 12, unten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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