21-1064

Bezirkliche Soforthilfe für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleineigentümer*innen auflegen
Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.04.2020
Sachverhalt

 

Damit die Corona-Krise nicht auch die Mieten- und Wohnungskrise vor Ort verschärft, muß die Stadt unverzüglich ein Soforthilfeprogramm auflegen. Die Stadt muss nun vor allem die Menschen besonders schützen, die ein großes gesundheitliches Risiko tragen, geringe Einkommen haben, ohne feste Arbeitsverträge dastehen, zusätzlich zur Armutsrente einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen müssen oder sich als Solo-Selbständige oder Ladenbesitzer gerade so über Wasser halten. 

Mieter*innen müssen davor geschützt werden, das sie aufgrund von Einkommenseinbußen Mietschulden aufbauen. Die Kommunale und private Wohnungswirtschaft stehen hier in der sozialen Verantwortung, dafür zu sorgen, das die Mietbelastungen in einem angemessenen Rahmen bleiben.Viele der Unternehmen haben in den letzten Jahren ausreichend hohe Rücklagen gebildet und können deshalb einzelne Mietsenkungen verkraften. Auch Eigentümer*innen profitieren davon, wenn sie ihre Mieter*innen langfristig halten können. 

Appelle, das Menschen zur Vermeidung von Ansteckungen zuhause bleiben sollen, sind nur einzuhalten, wenn Räumungen ausgesetzt und Wohnungslose und Geflüchtete angemessen untergebracht werden. Viele Städte auf der ganzen Welt, z.B. Barcelona oder New York, machen es bereits vor haben Zwangsräumungen untersagt. Auch die 3 Monatsregelung keine Zwangsräumungen zu veranlassen und Mietschulden aufzubauen ist keine Lösung sondern ein Verschieben des Problems. Die Bundesregierung steht hier in der Pflicht eine entsprechende Regelung zu treffen. Die Kommunen können jedoch vorangehen und akut räumungsbedrohte Wohnungen beschlagnahmen und mit mit der Wohnungswirtschaft Vereinbarungen treffen, Zwangsräumungen auszuschließen Obdachlose und Wohnungslose, Geflüchtete in Sammelunterkünften können sich kaum vor Ansteckung schützen. Deshalb müssen hier die Bezirke tätig werden. Indem leerstehende Wohnungen Ferienwohnungen akquiriert und notfalls beschlagnahmt werden. Auch Hotels oder Hostels stellen eine Möglichkeit der Unterbringung dar. 

Zu einer angemessenen Unterbringung gehört auch die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser. Es muß deshalb ausgeschlossen werden, das es hier zu Sperrungen von Anbietern kommt. 

Vereinzelte Zusagen der, aus der Wohnungswirtschaft Mieter*innen mit Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen, sind zwar erfreulich, reichen aber nicht aus. 

Die Corona-Krise als Mieterin und Mieter zu überstehen, darf nicht von der Gnade der jeweiligen Vermieter abhängen.

Da Vermieter in den vergangenen Jahren hohe Gewinne mit stetig steigenden Mieten und Immobilienpreisen eingefahren haben, stehen nun in der Pflicht soziale Verpflichtungen einzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass Mieter*innen, bei längerer gefahren durch die Corona-Krise die Obdachlosigkeit in Hamburg abgebaut wird und nicht weiter ansteigt. 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter setzt sich beim Senat der Hansestadt Hamburg dafür ein: 

 

  1. Mieterinnen und Mieter bei Einkommensverlust oder Arbeits- platzverlust unbürokratisch eine Mietsenkung in Höhe des Einkommensverlusts geltend machen können. 

 

  1. Kündigungen von Wohn- und Gewerbeeinheiten ebenso wie Zwangsräumungen vorübergehend ausgeschlossen, sowie aufgelaufene Mietschulden gestrichen werden. 

 

  1. nicht zwingenden Modenisierungen und Sanierungen vorübergehend ausgesetzt werden. 

 

  1. auslaufende Mietpreisbindungen und Belegungsbindungen zu verlängern, um den weiteren Rückgang von Sozialwohnungen unmittelbar zu stoppen. 

 

 

 

DIE LINKE-Fraktion: Ramm, Rachid Messaoudi, Keyvan Taheri, Angelika Traversin, Jonas Wagner,